VRS und AVV: Zwei Verkehrsverbünde, ein Rheinlandtarif

Ab Juni werden drei einheitliche Preisstufen eingeführt

Ab dem 1. Juni 2026 soll es beim ÖPNV im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Aachener Verkehrsverbund (AVV) keinen Tarifwirrwarr mehr geben. Die beiden Verkehrsbetreiber haben sich auf einen einheitlichen Rheinlandtarif mit nur noch drei Preisstufen geeinigt.

 VRS-AVV-Rheinlandtarif-Gebiet

Das gemeinsame Gebiet (grün)

Kurzstrecke

  • Einstieg plus bis zu vier weitere Stationen (lokale Abweichungen möglich)
  • Gilt allerdings nicht in S-Bahnen, RE- und RB-Linien sowie in Schnellbussen
  • Im VRS für 20 Minuten ab Entwertung gültig
  • Im AVV auf linienbezogener Kurzstrecke zehn Minuten gültig, Kurzstreckenzone 40 Minuten gültig

 

Preisstufe 1a

  • Für Fahrten innerhalb einer Stadt oder Gemeinde, außer Aachen, Bonn, Köln
  • 90 Minuten ab Entwertung gültig

 

Preisstufe 1b

  • Für Fahrten innerhalb von Aachen, Bonn oder Köln
  • 90 Minuten ab Entwertung gültig

 

Preisstufe 2

  • Für Fahrten über die Startkommune und deren Nachbarkommune hinaus in eine daran angrenzende Kommune im Umland
  • Ersetzt die vorherigen Preisstufen 2 und 3 und gilt ab Startkommune über Nachbarkommune in angrenzende Kommune)
  • 180 Minuten ab Entwertung gültig

 

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Preisstufe 3

  • Für Fahrten im gesamten Rheinlandnetz, ersetzt die vorherigen Preisstufen 4 bis 7
  • Ausnahme: MobilPass-Tickets gelten auch in Preisstufe 3 nur im VRS-Verbundgebiet, nicht im gesamten Rheinlandnetz!
  • 360 Minuten ab Entwertung gültig

 

Was weiterhin gilt

  • Kinder unter 6 Jahren und Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, werden unentgeltlich befördert. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren fahren zum günstigen Kindertarif.
  • Die Regelungen zur Fahrradmitnahme und zur Beförderung schwerbehinderter Menschen bleiben unverändert.
  • Hunde können angeleint unentgeltlich mitfahren.
  • Polizeivollzugsbeamte in Uniform des Landes NRW werden unentgeltlich befördert.
  • Die Citytarife im AVV bleiben (außer in Düren) erst einmal dort, wo es sie bereits gibt, bestehen.
  • Für Fahrten in den Innenstädten von Aachen und Stolberg sowie in den gesamten Stadtgebieten von Baesweiler, Eschweiler, Euskirchen, Düren, Roetgen, Simmerath und Wassenberg gibt es besonders günstige Citytickets.
  • Die Kündigungsmodalitäten für Abos bleiben bestehen.

 

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Übergangsregelungen

  • Ab jetzt werden nicht entwertete Tickets des Rheinlandtarifs in den Servicebüros der Verkehrsunternehmen zum Verkauf angeboten.
  • Eine Aktualisierung in den Apps wird zeitnah vor dem Start des Rheinlandtarifs erfolgen.
  • Nicht entwertete Tickets des AVV und des VRS Tarifs können bis zum 31. Mai 2029 bei dem ausgebenden Verkehrsunternehmen oder Kundenvertragspartnern umgetauscht werden. Entweder wird der gezahlte Betrag komplett erstattet oder gegen Zahlung (oder Erstattung) des Differenzbetrags in ein Ticket des Rheinlandtarifs umgetauscht. Bei Mehrfahrtenkarten gilt dies anteilig für nicht entwertete Fahrten.
  • Weiterhin werden bis zum 31. August 2026 Tickets des AVV- bzw. VRS-Tarifs als Fahrausweis akzeptiert, wenn sie zum Zeitpunkt des Fahrtantritts gültig sind. Hier gilt es zu beachten, dass bei den Tickets des AVV- bzw. VRS-Tarifs die Preisstufensystematik und Geltungslogik des jeweiligen AVV-Tarifs bzw. VRS-Tarifs weiter Anwendung findet und ausdrücklich nicht die Preisstufensystematik des Rheinlandtarifs.

 

Quelle: VRS
bearb: KA
Archivfoto: anzeiger24.de

 

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