
Die Termine für die verkaufsoffenen Sonntage 2027 stehen fest. An vier Sonntagen dürfen Geschäfte in der Monheimer Innenstadt jeweils von 13 bis 18 Uhr öffnen. Der Rat hatte die Termine bereits am 15. Juli 2026 beschlossen. Inzwischen ist die entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht worden.
Vorgesehen sind:
- 11. April 2027: Frühlingsfest
- 20. Juni 2027: Stadtfest
- 7. November 2027: Martinsmarkt
- 12. Dezember 2027: Weihnachtsmarkt mit Sternenzauber
Die Freigabe gilt allerdings nicht für das gesamte Stadtgebiet. Öffnen dürfen nur Verkaufsstellen innerhalb des in der Verordnung festgelegten Innenstadtbereichs. Die beigefügte Karte markiert dafür ein ungefähr 700 Meter umfassendes Gebiet rund um Monheim Mitte und Teile der Altstadt.
Ohne Fest kein Sonntagsverkauf
Die genannten Veranstaltungen sind nicht nur ein Rahmenprogramm für den Einkaufsbummel. Sie bilden zugleich die rechtliche Voraussetzung für die Ladenöffnung.
Sonntage stehen in Deutschland unter einem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. Ein ausschließlich wirtschaftliches Interesse der Händler oder der Wunsch der Kundschaft nach zusätzlichen Einkaufszeiten reichen deshalb grundsätzlich nicht aus.
Nach dem Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen können Geschäfte an ausgewählten Sonn- und Feiertagen öffnen, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Als Gründe nennt das Gesetz unter anderem örtliche Feste, Märkte, Messen und ähnliche Veranstaltungen. Es muss sich dabei nicht zwingend um einen klassischen Brauchtumstag handeln. Auch ein Stadt-, Frühlings- oder Weihnachtsfest kann eine Sonntagsöffnung rechtfertigen.
Entscheidend ist der Zusammenhang zwischen Veranstaltung, geöffnetem Gebiet und Ladenöffnung. Die Geschäfte dürfen nicht zum eigentlichen Mittelpunkt werden, während ein kleiner Markt lediglich als Vorwand dient. Deshalb wird die Öffnung in Monheim räumlich auf das Umfeld der Veranstaltungen begrenzt.
Klare Bedingung in der Verordnung
Die Stadt hat diesen Zusammenhang ausdrücklich abgesichert: Findet eine der vier Anlassveranstaltungen nicht statt, entfällt automatisch auch der dazugehörige verkaufsoffene Sonntag. Eine Absage oder Verschiebung des Festes führt außerdem nicht dazu, dass die Ladenöffnung auf einen anderen Sonntag übertragen werden kann.
Sollte beispielsweise der Martinsmarkt abgesagt werden, dürfen die Geschäfte am 7. November nicht öffnen. Die Bürgermeisterin müsste den Wegfall der Freigabe öffentlich bekannt geben.
Wer außerhalb des zugelassenen Gebietes, außerhalb der Zeit von 13 bis 18 Uhr oder trotz Absage der Veranstaltung öffnet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Auftakt mit Sport, Mode und Frühlingsmarkt
Für den ersten Termin liegen bereits nähere Informationen vor. Das Frühlingsfest am 11. April soll Aktionen für die ganze Familie bieten. Geplant sind eine Modenschau der Monheimer Boutiquen, eine Sport- und Gesundheitsmeile auf der Krischerstraße sowie ein Frühlingsmarkt mit Angeboten für Haus und Garten. Die Stadt verweist darauf, dass das Fest regelmäßig mehrere Tausend Besucher anzieht.
Stadtfest bildet den zweiten Anlass
Am 20. Juni soll der nächste verkaufsoffene Sonntag mit dem Monheimer Stadtfest verbunden werden. Zum traditionellen Programm gehörten in den vergangenen Jahren Bühnen, Konzerte, Vereinsmeile, Rathausrallye, Stadtwette und Gänselieselmarkt. Welches Motto das Stadtfest 2027 erhält und wie das genaue Programm aussieht, ist noch nicht veröffentlicht.
Das Stadtfest ist erfahrungsgemäß die größte der vier Anlassveranstaltungen. Es erstreckt sich üblicherweise über mehrere Tage und zieht auch Besucher aus der Umgebung nach Monheim.
Martinsmarkt soll 2027 zurückkehren
Für den 7. November ist der Martinsmarkt eingeplant. Der Termin ist besonders bemerkenswert, weil die Ausgabe 2026 infolge der Monheimer Haushaltssperre abgesagt wurde. Damals erklärte die Stadt, die notwendige Vorbereitung sei nicht mehr verlässlich möglich.
Für 2027 haben Rat und Verwaltung wieder einen Martinsmarkt samt Sonntagsöffnung vorgesehen. Die Verordnung allein garantiert die Durchführung allerdings noch nicht. Sollte das Fest aus finanziellen oder organisatorischen Gründen erneut entfallen, wäre auch der Einkaufsbetrieb am Sonntag nicht zulässig.
Weihnachtsmarkt beendet das Einkaufsjahr
Der vierte Termin fällt auf den 12. Dezember, den dritten Advent. Anlass sollen der Weihnachtsmarkt und der Monheimer Sternenzauber sein. Zum Sternenzauber gehörten zuletzt unter anderem die Eislaufbahn und das Winter-Chalet auf dem Eierplatz.
Das Ladenöffnungsgesetz setzt gerade im Advent Grenzen: Nicht beliebig viele Adventssonntage dürfen für den allgemeinen Einkaufsbetrieb freigegeben werden. Monheim konzentriert sich 2027 daher auf den Termin in Verbindung mit Weihnachtsmarkt und Sternenzauber.
Öffnen bleibt freiwillig
Die städtische Freigabe bedeutet nicht, dass tatsächlich jedes Geschäft öffnen muss. Die Teilnahme am verkaufsoffenen Sonntag bleibt für die Händler freiwillig. Besucher sollten daher vor ihrer Anfahrt prüfen, welche Geschäfte sich beteiligen.
Bericht: LT
Archivfoto: anzeiger24.de
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