Stadt hatte vor einigen Monaten einen Abschleppwagen erworben
Der Fuhrpark der städtischen Betriebe hatte vor einigen Monaten Zuwachs erhalten: einen stadteigenen Abschleppwagen. Geld möchte die Stadt mit ihm nicht verdienen, Bürger werden aber falls er zum Einsatz kommt, dennoch mehr als kräftig zur Kasse gebeten.
Bußgeld von 500 Euro
500 Euro habe ein Monheimer berappen müssen, der seinem Unmut darüber kürzlich in der Facebookgruppe Monheimer Urgesteine Luft machte. Sein Fahrzeug sei während des Stadtfestes von der Stadt Monheim abgerschleppt worden, womit er offenbar nicht der Einzige war. Die Umsetzung zur Alfred Nobel Straße habe ein Bußgeld von 500 Euro nach sich gezogen, so der Monheimer. „Irgendwie muss ja die hoch verschuldete Stadt das Geld für den Abschleppwagen wieder rein bekommen“, feixte ein Facebook-Nutzer. „Unglaublich so was“, findet jemand anderes. „Die Stadt Monheim verlangt mehr als jedes private Abschleppunternehmen“, will er wissen. Er würde diesen Fall gern an die Presse bringen.
Rechtlich wäre mehr möglich
Anzeiger24 hat bei der Stadt Monheim am Rhein nachgefragt, die die Höhe des Bußgeldes im Rahmen des erfolgten Abschleppvorgangs bestätigte. „Die Städtischen Betriebe berechnen für jede Abschleppmaßnahme 450 Euro für die Kosten des Fahrzeugs und das Personal“, erklärt Stadtsrpecherin Birte Hauke. Hinzu kämen dann noch 50 Euro Verwaltungsgebühren. „Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 7 VO VwVG NRW sind für das Abschleppen eines zugelassenen Kraftfahrzeuges Verwaltungsgebühren zwischen 30 und 180 Euro möglich“, so Hauke. Bei der Stadt Monheim am Rhein bleibe man also mit 50 Euro noch weit unter dem, was rechtlich möglich wäre.
Bericht: marjana Kriznik
Fotos: Stadt Monheim am Rhein/Pixabay