Inflationsausgleichszahlung von 3.000 Euro
Im Tarifstreit öffentlicher Dienst wurde eine Einigung erzielt. Die Verhandlungspartner von Bund, Kommunen und Gewerkschaften haben sich darauf geeinigt, einen Schlichterspruch im Wesentlichen zu übernehmen.
Inflationsausgleichszahlung
Demnach sollen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent.
Laufzeit des Tarifvertrages
Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.
Kosten für kommunalen Arbeitgeber in NRW
Die geschätzten Kosten für die kommunalen Arbeitgeber in NRW werden sich auf etwa 2,8 Milliarden Euro belaufen. Für viele Städte würde das eine große Herausforderung werden, mahnte Thomas Kufen, Vorsitzender des Städtetages NRW und Oberbürgermeister der Stadt Essen gegenüber der Rheinischen Post: Die kommunale Haushaltslage sei von Stadt zu Stadt unterschiedlich
Kraftakt für die Städte in NRW
Es würde, so Kufen, ein Kraftakt für die Städte in NRW werden, das Verhandlungsergebnis umzusetzen. Positiv sei es, dass man nun Planungssicherheit für dieses und das kommende Jahr habe. Klar sei aber auch: Dass die zusätzlichen Ausgaben für die zahlreichen finanzschwachen Städte in NRW mit strukturellen Haushaltsproblemen, hohen Sozialausgaben und hohen Defiziten schwer zu stemmen seien.
Bericht: Marjana Kriznik/Quelle: Städtetag NRW
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