Süßes, Saures – oder Anzeige? Wo bei Halloween der Gruselspaß aufhört

Kreispolizei: Monstermäßig feiern Ja – Vandalismus und Randale Nein! Klare Ansage an Zombies und Hexen

Nicht nur an den Karnevalstagen oder in der Weihnachtsmarkt-Saison beäugt die Kreispolizei Mettmann im Stadtverkehr besonders aufmerksam feiernde Menschen. Am späten Halloween-Freitagabend, 31. Oktober 2025, streifen wieder „Hexen, Monster und Gespenster“ durch die Straßen und ziehen von Tür zu Tür. Auch in den zehn Kreis-Städten wird das amerikanisch-keltische Kult-Spektakel immer beliebter, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.

„Wir wünschen grundsätzlich allen, die sich an diesem gruseligen Schabernack beteiligen wollen, viel Spaß und ein friedliches Fest“, erklärt die Kreispolizei, mahnt gleichzeitig aber auch: „Nicht alles, was vielleicht ‚Spaß‘ macht, ist auch erlaubt. Und dort, wo aus Streichen Straftaten werden, werden wir konsequent einschreiten.“

 

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Einsatzkräfte verstärken Präsenz und warnt vor Straftaten

Bedeutet: Vermeintliche Juxereien wie Hauswände mit Eiern bewerfen, Pflanzen herausreißen, Autos beschmieren, Feuer legen oder unerlaubt Pyrotechnik entfachen, kann böse Folgen haben. Für Betroffene, aber auch Verursacher.

Wer bei Sachbeschädigung erwischt wird, müsse mit Strafverfolgung rechnen – auch Jugendliche, kündigt die Behörde an.  

 

Die Polizei rät daher Eltern:

  • Sprechen Sie mit ihren Kindern darüber, dass Halloween keine Ausrede für Vandalismus ist.
  • Sensibilisieren Sie ihre Kinder und schauen Sie nach, ob diese möglicherweise mit Silvesterböllern im Gepäck losziehen.

 

Für die kommende Halloween-Nacht will die Polizei ihre Präsenz deutlich erhöhen: „Die Kräfte werden für Sicherheit sorgen und als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Straftaten werden konsequent verfolgt und sich anbahnende Auseinandersetzungen oder gar Angriffe auf Rettungskräfte bereits frühzeitig unterbunden. Störerinnen und Störer müssen mit Platzverweisen oder gar Ingewahrsamnahmen rechnen – und einer Anzeige“, heißt es weiter.

In der dunklen Jahreszeit rät die Polizei außerdem, dass Kinder helle oder reflektierende Kostüme tragen sollten. So können sie von Autofahrerinnen und Autofahrern besser gesehen werden. Auch Taschenlampen und Leuchtstäbe empfehlen sich beim Marsch durch die Nacht.

Vom Mitführen so genannter „Anscheinswaffen“ wird dringend abgeraten: „Hierauf sollte unbedingt verzichtet werden, um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen“. Denn wenn eine falsche Waffe als „echt“ angesehen wird, kann dies einen unnötigen Einsatz auslösen.

 

Wer diese und ähnliche Ratschläge befolgt, kann sich auf eine schaurig-schöne Halloween-Party freuen.

 

Quelle: Kreispolizei Mettmann
bearb. KA
Fotos: Kreispolizei Mettmann / KI generiert mit Chat GPT

 

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