Straßenbaubeiträge abschaffen – Was hat Monheim davon?

Haben sich Eigentümerinnen und Eigentümer zu früh gefreut?

Wer hat sich als Wohneigentümerin und -eigentümer nicht schon einmal darüber geärgert: Die Stadt saniert, repariert oder bearbeitet die anliegende Straße – und danach flattert eine saftige Rechnung in den Briefkasten. Denn laut Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) müssen sich diejenigen, die in den Genuss einer „ausgebesserten“ Straße kommen, an den Kosten beteiligen. Da können schon mal – je nach Berechnung – einige 10.000€ pro Haushalt an Straßenausbaubeiträgen anfallen.

 

Nun aber ist die schwarz-gelbe NRW-Koalition – kurz vor der  Landtagswahl – vorgeprescht und hat ein kleines Wahlgeschenk überreicht. Was haben die Monheimerinnen und Monheimer nun davon? Offenbar nicht viel…

 

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Worum geht’s?

Seit 2020 können die Kommunen Mittel aus einem Förderprogramm beantragen. Das Land würde dann die Hälfte, also 50%, der Straßenausbaubeiträge übernehmen – was die Anliegenden erheblich entlasten würde. Das setzt aber auch voraus, dass die Kommunen auch einen entsprechenden Antrag stellen. 

Da der Topf nicht ausreichend genutzt wurde, haben CDU und FDP nun beschlossen, dass sich die Kommunen die kompletten Straßenausbaubeiträge vom Land erstatten lassen können, also 100%. Wir haben ➤ berichtet…

Klingt gut, gerade für Monheim. Schließlich ist die Stadt seit Jahren an allen Ecken und Enden eine Dauerbaustelle. Doch die Antwort der Stadtverwaltung klingt eher ernüchternd...

 

Neun Projekte, keines zuschussfähig

Auf der Liste der Stadt Monheim stehen neun Projekte mit „grundhaften Erneuerungen oder Verbesserungen an Straßen, Wegen und Plätzen, die eine Beitragspflicht auslösen„, erklärt Stadtsprecher Norbert Jakobs auf unsere Anfrage:

Lottenstraße (Umsetzung: 2021), Heerweg (2021), Alfred-Nobel-Straße (2022), Gartzenweg (2022), Vereinsstraße (2022), Siedlerstraße (2024), Moosweg (2024), Im Sträßchen (2025) und Lindenstraße (2025). 

 

Das Problem: Laut der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge kann der umlagefähige Aufwand einer beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme nur gefördert werden, wenn die zugrundeliegende Straßenausbaumaßnahme vom Rat oder Kreistag ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde.

Und das treffe auf die genannten Projekte in Monheim nicht zu, erläutert uns Norbert Jakobs: „Die zuletzt abgerechneten Maßnahmen waren sämtlich nicht zuschussfähig, da der jeweilige Baubeschluss vor dem in der Förderrichtlinie geregelten Stichtag gefasst wurden.“ 

 

Heißt also: Wer bereits für die genannten Projekte die Straßenbaubeiträge gezahlt hat oder noch eine Rechnung präsentiert bekommt, kann von diesem Paket offenbar nicht wirklich profitieren.

 

Komplette Abschaffung nach der Wahl?

Allerdings gibt es noch einen Lichtblick: Der vom Landtag gefasste Beschluss sieht ebenfalls vor, dass die Landesregierung bis zum 30. Juni 2022 ein Konzept zur kompletten Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen vorzulegen hat. 

Dann würden also die Eigentümerinnen und Eigentümer nicht mehr zur Kasse gebeten. Vorausgesetzt natürlich, das Konzept wird tatsächlich erarbeitet.

Und dann stellt sich die Frage, für welche Straßenbaumaßnahmen die Abschaffung dann greifen würde? Nur für zukünftige Beschlüsse? Oder eventuell doch auch rückwirkend? 

 

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Und was ist, wenn die Landesregierung nach der Wahl wechselt? Wird eine neue Regierung an dem Vorhaben festhalten?

Oder wenn die bisherige Regierung wieder gewählt wird: Wird sie sich dann noch an ihr Wahlgeschenk erinnern? 

 

Wir werden sehen, ob sich Eigentümerinnen und Eigentümer zu früh gefreut haben…? 

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos: anncapictures/G. Altmann / Pixabay // Collage: anzeiger24.de

 


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