Einmaliger Zuschuss für jedes Mitglied
Einen Rettungsschirm in Form einer Corona-Soforthilfe hat die Stadt für lokale Vereine beschlossen. Dieses Soforthilfeprogramm kann auch für die folgenden Quartale in Anspruch genommen werden.
Einmalig 10 Eurom pro Mitglied
Zum dauerhaften Erhalt der Monheimer Vereinslandschaft hält die Stadt es für notwendig, gemeinnützigen Vereinen auf Antrag zusätzlich einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10 Euro je Mitglied zukommen zu lassen. Damit sollten nach Aussage des Stadtsportverbandes zumindest den Sportvereinen die größten finanziellen Sorgen genommen werden können.
Gemeinnützige Vereine berechtigt
Gemeinnützige Vereine, die sowohl in Monheim am Rhein ansässig als auch tätig sind, können einmalig für das Jahr 2021 einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 10 EUR je Mitglied beantragen. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist das Einreichen einer aktuellen Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Mitgliederliste zum 01.01.2021.
Stadt stellt 10 Millionen Euro zur Verfügung
Sollte der Verein dem Stadtsportverband Monheim e. V. angehören, so erfolgt die Beantragung durch den Stadtsportverband Monheim am Rhein e. V. Dieser ist in diesen Fällen auch für das Vorlegen der oben genannten Nachweise verantwortlich. Zur Finanzierung wurden im ersten Nachtragshaushalt 2020 insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die über den zweiten Nachtragshaushalt auf 2 Milionen Euro angepasst wurden. Hiervon sind bis zum Jahresende 594.995 EUR in Anspruch genommen worden, 549.365 EUR für Unternehmen und 45.630 EUR für Vereine. Der Restbetrag wurde als Aufwandsermächtigung in das Jahr 2021 übertragen und steht zur weiteren Auszahlung von Hilfen bis Ende 2021 zur Verfügung.
Text: Marjana Kriznik, Quelle: Stadt Monheim
Fotos: Pixabay/Montage: Marjana Kriznik
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