Soforthilfe für Opfer von Starkregenfällen

Bei Schäden über 5.000 Euro Gelder bei der Stadt beantragen

Monheim hat vorgebeugt und Glück gehabt. Bei den Starkregen-Ereignissen am 14. und 15 Juli waren die Menschen in der Stadt nicht ansatzweise so betroffen, wie in zahlreichen anderen Kommunen in NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern. Dabei half ganz sicher auch eine moderne und leistungsfähige Kanalisation – vor allem aber die Tatsache, dass durch Monheim am Rhein kein Bach oder eher kleiner Fluss fließt, der wie andernorts binnen kürzester Zeit zu einem rauschenden Strom anschwellen konnte.

 

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Auch in Monheim vollgelaufene Keller

Nichtsdestotrotz lag Monheim im Unwettergebiet – und es gab auch hier in der Stadt einige vollgelaufene Keller. Damit gilt auch für Monheim das vom Land Nordrhein-Westfalen für alle Opfer der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 in Höhe von 200 Millionen Euro bereitgestellte Soforthilfe-Angebot. Mit den Soforthilfen sollen laut Landes-Homepage „vor allem Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt werden, die von existentieller Not betroffen sind.“ Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. Finanzielle Unterstützung vom Land können neben den betroffenen Bürgerinnen und Bürger zudem auch Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe, Landwirtinnen und Landwirte und sogar ganze Kommunen beantragen.

 

Infos vom Land, Antrag an die Stadt

Voraussetzung ist der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohn- oder Firmensitz in einem durch die Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 betroffenen Bereich. Zudem müssen die geschädigten Personen erklären, dass bei ihnen ein Schaden von mindestens 5000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung der Antragstellenden auch nicht durch Versicherungen ersetzt wird. Alle Infos zum Prozedere gibt es hier. Fragen beantwortet zudem das Team des NRW-Bürgertelefons Fluthilfe unter +49  211 4684-4994.

 

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Soforthilfe-Homepage des Landes

Kommen Geschädigte nach erster eigner Einschätzung zu dem Ergebnis, dass auch Sie soforthilfeberechtigt sind, können Sie den auf der Soforthilfe-Homepage des Landes bereitgestellten Antrag bei der Stadt Monheim,  Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein einreichen. Ansprechpartner dort ist im Bereich Bauwesen Bauverwaltungsleiter Manfred Hein, Telefon +49 2173 951-641, mhein@monheim.de.

Quelle: Stadt Monheim am Rhein

Foto: Pixabay

 

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