NRW verordnet Mietpreisbremse auch für Kreis Mettmann – wem nutzt das?

Mieten werden in fünf Städten gedeckelt – Eigentümerverband verärgert – Verpufft die Wirkung?

Zu wenige, dafür aber überteuerte Mietwohnungen – damit haben auch mehrere Städte im Kreis Mettmann zu kämpfen. Hier hat sich die Marktlage so weit zugespitzt, dass das Land NRW jetzt eingreift: „Ab dem 1. März 2025 gilt eine neue Mieterschutz-Verordnung“, teilt die Landtagsabgeordnete Ina Besche-Krastl (Grüne) mit. „Die Mieterschutzverordnung wird verlängert, und die Mietpreisbremse gilt nun in 57 statt bisher 18 Kommunen.“ Darunter in Erkrath, Hilden, Langenfeld, Monheim und Ratingen.

Was bedeutet das nun?

 

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Miethöhe darf nur 10 bis 15 Prozent über ortsüblicher Miete liegen

Besche-Krastl erklärt, wie die Deckelung funktionieren soll:

  • Durch die Mietpreisbremse darf die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nur 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.
  • Bestandsmieten dürfen bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden.
  • Mieterinnen und Mietern darf erst acht Jahre nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wegen Eigenbedarf gekündigt werden.
  • Die aktuelle Mietpreisbremse ist durch das Bundesgesetz befristet bis zum 31. Dezember 2025. Ob, wann und zu welchen Konditionen eine neue Regierung im Bund den Mieterschutz verlängert, bleibt offen.

Klingt erstmal gut – aber zieht diese Mietpreisbremse wirklich?

 

Wirksamer Schutz oder Vorzieheffekt?

Funda Altun-Osterholt, Rechtsanwältin vom Mieterbund Rheinisch-Bergisches Land e.V., ist optimistisch: „Die Mietpreisbremse ist ein wirksamer Schutz, damit die Mieten nicht in die Höhe schnellen“, erklärt sie im Gespräch mit anzeiger24.de.

 

Das sieht Andreas Adán vom Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Haus & Grund in Hilden allerdings anders: „Die Ausweitung der Mietpreisbremse bedeutet für Mieter nichts Gutes. Damit werden die Vermieter in 39 weiteren Kommunen dazu gezwungen, die Mieten künftig regelmäßiger zu erhöhen als bislang. Es wird außerdem zu Vorzieheffekten und damit zu kurzfristigen Mieterhöhungen kommen. Die privaten Kleinvermieter, denen zwei Drittel der Mietwohnungen in NRW gehören, verzichten normalerweise lieber auf regelmäßige Mietanpassungen im laufenden Mietverhältnis. Das geht aber nur, wenn bei Neuvermietung oder langjährigen Mietverhältnissen auch mal eine größere Anpassung möglich ist.“

Diese Gefahr sieht Funda Altun-Osterholt vom Mieterbund Rheinisch-Bergisches Land e.V. allerdings nicht, denn genau das soll ja die Mietpreisbremse vermeiden.

 

„Mieten um 1,5 Prozent gestiegen – Wohnnebenkosten um 11,3 Prozent“

Vermieterinnen und Vermieter dagegen hätten mit gestiegenen Wohnnebenkosten um 11,3 Prozent zu kämpfen, während die Mieten in NRW in 2023 gegenüber 2022 lediglich um 1,5 Prozent gestiegen seien, sagt der Eigentümer-Vertreter Andán, der sich auf das Statistische Landesamt IT.NRW und den NRW-Wohnkostenbericht 2024 von Haus & Grund Rheinland Westfalen beruft.

„Verantwortlich dafür ist die Politik, die 73,6 Prozent dieser Kosten durch ihre Entscheidungen in der Hand hat, so wie jetzt mit der drastischen Anhebung der Grundsteuer in Hilden zum Beispiel“, so Andán. „Es bringt nichts, Kaltmieten bremsen zu wollen, die nicht einmal mit der Inflationsrate Schritt halten. Das Problem auf die Vermieter abzuwälzen, ist meines Erachtens doch recht scheinheilig.“

 

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Außerdem beruhe die Ausweitung der Mieterschutzverordnung laut des Berliner Institutes empirica auf einem Gutachten mit veralteten Daten von 2022 sowie auf Angebotsmieten aus Online-Immobilienportalen, die tendenziell über dem tatsächlichen Mietniveau liegen, so Andán: „Es ist fragwürdig, auf dieser unzureichenden Datengrundlage einen so weitreichenden Eingriff in grundgesetzlich verbriefte Eigentumsrechte vorzunehmen.“

 

Konflikte vorprogrammiert?

Also können sich Mieterinnen und Mieter über eine Deckelung freuen, während Vermieterinnen und Vermieter auf den Mehrkosten sitzen bleiben?

Ganz ohne Konflikte wird es nicht gehen, weiß auch Funda Altun-Osterholt vom Mieterbund aus Erfahrung: Zwar können nun Mieterinnen und Mieter auf der Einhaltung der Mietquoten beharren (Infos zu den örtlichen Mietspiegeln gibt es beim Mieterbund und ähnlichen Institutionen). Und: „Sie können auch die Mieten entsprechend von sich aus senken, wenn sich ein Vermieter nicht daran hält.“ Das könnte allerdings zu einem zerrüttenden Verhältnis führen.

 

Oder: Wenn das Angebot so knapp ist, dann nehmen viele Menschen bei der Suche nach einer Wohnung notfalls auch eine überteuerte Miete in Kauf. Wer will sich schon direkt am Anfang mit einem neuen Vermieter anlegen?

Trotz solcher Ausreißer geht Funda Altun-Osterholt vom Mieterbund Rheinisch-Bergisches Land e.V. davon aus, dass das Instrument in der Regel wirkt.

 

„Mehr bauen, mehr Angebot, niedrigere Mieten“

Wie also kann sich der Wohnungsmarkt auch ohne Verordnung „von oben“ selbst regulieren?

Dazu meint der Eigentümervertreter Andreas Andán: Niedrigere Mieten gibt es nur, wenn das Angebot steigt, also noch mehr neue Wohnungen gebaut werden. Aber: „Stattdessen hält NRW an einer hohen Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent fest. Solange diese Neubaubremse fest angezogen ist, geht die Mietpreisregulierung ins Leere. Wohnungen baut man mit Baggern, nicht mit Bremsen.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer

 


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