
Das Stadtarchiv ist das „Gedächtnis“ der Stadt. Es bewahrt wichtige Unterlagen, Fotos, Karten und Dokumente zur Geschichte der Stadt und macht sie öffentlich zugänglich.
Davon profitieren die Monheimer durch Einblicke in die Stadtgeschichte, Unterstützung bei Familienforschung oder Recherchen sowie durch die Sicherung wichtiger Informationen für kommende Generationen.
Nach 25 Jahren will die Stadt Monheim die Archivordnung in der kommenden Ratssitzung an rechtliche und digitale Veränderungen anpassen.
Beschlossen werden soll eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung, die die bisherige Regelung aus dem Jahr 2000 ersetzen soll. Erstmals sollen auch verbindliche Gebühren festgelegt werden.
Reaktion auf Digitalisierung und verändertes Verhalten
Die bisherige Benutzungsordnung war rund 25 Jahre unverändert. In dieser Zeit haben sich Archivarbeit und Nutzungsverhalten deutlich verändert, insbesondere durch digitale Technik. Die neue Ordnung soll Archivalien besser schützen und Konflikte im Lesesaal vermeiden, etwa durch klare Regeln zum Fotografieren und Filmen.
Zugang bleibt – Regeln werden präziser
Das Stadtarchiv bleibt grundsätzlich öffentlich zugänglich. Die Nutzung ist weiterhin für dienstliche, wissenschaftliche und private Zwecke möglich, sofern keine Schutzfristen oder Persönlichkeitsrechte entgegenstehen. Über Genehmigungen entscheidet die Archivleitung, die diese auch einschränken oder versagen kann.
Strengere Vorgaben im Lesesaal
Neu geregelt ist das Verhalten im Lesesaal: Telefonieren, Essen, Trinken sowie Foto- und Filmaufnahmen ohne Genehmigung sind untersagt. Auch der Umgang mit Archivalien ist detailliert festgelegt. Bei Verstößen droht der sofortige Ausschluss von der Nutzung.
Gebühren erstmals klar geregelt
Bislang war die Nutzung des Stadtarchivs weitgehend kostenfrei und Gebühren nur eingeschränkt geregelt. Künftig enthält die Satzung erstmals eine eigenständige Entgeltordnung. Die Archivnutzung kostet 20 Euro je angefangene halbe Stunde. Für Scans, Veröffentlichungen, genealogische Recherchen und Digitalisierungen gelten feste, gestaffelte Gebühren.
Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Auszubildende bleiben von Entgelten ausgenommen.
Bericht: LT
Foto: anzeiger24.de
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