Andernorts drohen auf Littering hohe Strafen
In Monheim vergeht kaum ein Tag ohne Meldungen zu Müllsünden bzw. Vermüllung im öffentlichen Raum. Wird am Rhein gegrillt, bleibt der Müll nicht selten liegen. Ist ein öffentlicher Mülleimer voll, werden Abfälle daneben geworfen. In jüngster Zeit wurden gar Bauabfälle und Wohnungsinventar in öffentlichen Grünanlagen entsorgt.
Viele kümmert es einfach nicht
Viele Zeitgenossen kümmert es einfach nicht, wenn sie ihr Umfeld zumüllen bzw. ihre Hinterlassenschaften im Grünen entsorgen. Auch das wilde Abladen von Sperrmüll ist ein Dauerthema in Monheim. Eine Redakteurin von anzeiger24 war kürzlich in der Schweiz im Urlaub. Und musste an Monheim am Rhein denken. Nicht wegen der schönen Natur. Oder auch gerade deswegen!
Schweiz: Öffentliche Flächen müllfrei
In der Schweiz sieht man in der Öffentlichkeit überhaupt gar keinen Müll rumliegen! Weder ein „Papierchen“ oder noch nicht einmal ein einziger Zigarettenstummel! Öffentliche Grünflächen sind in der Schweiz so frei von Müll, dass es für Deutsche richtig unheimlich anmutet. Die Redakteurin hat beim Wandern auf einem abgelegenen Waldweg ihren Augen nicht getraut: Keine Menschenseele weit und breit – bis auf einen öffentlichen Bediensteten, der mit einem Laubbläser bewaffnet den Wanderweg von Laub frei pustete! Den Schweizern scheint deren Umfeld und Natur sehr wichtig zu sein, dachte die Redakteurin.
Littering strafbar in der Schweiz
Was also machen die Schweizer anders? Wie bekommen sie das hin, dass nirgendwo in der Öffentlichkeit Müll herumrumliegt? Bei den Eidgenossen ist Littering strafbar! Unter Littering, zu Deutsch „Vermüllung“, versteht man die Verschmutzung von öffentlichen Flächen und Räumen durch Müll durch achtlosen Wegwerfens und Liegenlassen. In der Schweiz drohen Müllsündern drakonische Strafen. Bereits beim öffentlichen Entsorgen kleiner Abfälle wie Zigarettenstummel, Kaugummis oder Flaschen droht ein Bußgeld von umgerechnet um bis zu 50 Euro! Bei einer Häufung solcher Kleinabfälle wird gar das Dreifache fällig.
Liegen gelassener Hundekot: 150 Euro Bußgeld
In der Schweiz drohen in den Kantonen unterschiedlich hohe Bußgelder für achtloses Wegwerfen von Müll. So kostet es in Lausanne fast 150 Euro, wenn man den Kot seines Hundes im öffentlichen Raum nicht entsorgt oder einen Zigarettenstummel wegwirft. Öffentliches Urinieren kostet umgerechnet 200 und Spucken über 100 Euro! Im Kanton Bern schlägt eine weggeworfene Bierdose mit umgerechnet 80 Euro zu Buche!
Online-Beteiligung: Stadt versetzte Mülleimer
In Monheim wurden nach der Online-Beteiligung Mülleimer umplatziert.Bürgerinnen und Bürger hatten dafür ihre Ideen für neue Standorte einreichen können. Sechs zusätzliche Abfallbehälter wurden zudem an der beliebten Freizeitroute installiert. Ob sich Vermüllun damit vermeiden lässt, bleibt fraglich.
Text: Marjana Kriznik
Fotos: Pixabay/Montage: Marjana Kriznik