Ausgleichszahlung fur U3-Betreuung
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen insgesamt eine Milliarde Euro als Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zugesagt. Monheim am Rhein erhält 2.279.164,82 Euro.
Belastungsausgleich Jugendhilfe
Der Belastungsausgleich Jugendhilfe soll dazu dienen, den örtlichen Trägern die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erstatten. Die Mittel ergänzen die geleisteten oder eingeplanten Zahlungen des Landes für August 2021 bis Juli 2026. Dazu erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete Claudia Schlottmann: „Wir befinden uns in schwierigen Zeiten: Die Kassen, auch die des Landes, sind knapp. Deshalb ist es wichtig, dass wir die richtigen Prioritäten setzen. Für uns stehen Kinder und Jugendliche, Familie und Bildung an erster Stelle.”
Schwieriger Prozess
Die Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe sei dennoch eine große Herausforderung. Dem voraus war ein langwieriger und anspruchsvollen Prozess zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden des Landes gegangen. Dass die Kommunen das Geld zeitnah erhalten, sichere nicht nur die Aufrechterhaltung, sondern auch den so wichtigen Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder in Monheim.
Anpassung des Belastungsausgleichs
Hintergrund: Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung erstatten. Hierzu überprüft das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn – falls erforderlich – an.
Mittagessen: Ende der Bezuschussung
Derweil erhalten Eltern in Monheim dieser Tage Post von der Stadt Monheim über das Ende der Bezuschussung des Mittagessens in den Kitas und Grundschulen. Bisher leistet die Stadt einen Zuschuss von 35 Euro pro Kind und Monat. Eltern müssen für die Mittagsverpflegung voraussichtlich ab dem 1.2.2025 in voller Höhe von 80 Euro wieder selber zahlen. Diese Entlastung auf Kosten der Stadt fortzuführen, wäre angesichts der aktuellen Haushaltssitutation unvernünftig, so die Stadt in dem Schreiben.
Hilfe für einkommensschwache Familien
“Familien, die nur knapp über den Einkommensgrenzen des Bürgergeldbezugs liegen, können einen Zuschuss über den Härtefallfonds des Landes beantragen”, so die Stadt. “Aber Hauptsache an der Marina, der Mack-Pyramide, dem Altstadt-Kino, dem „Blauen Band“ und dem Rathauscenter 3 wird weiter festgehalten … das ist also „vernünftig”? Dieses Schreiben ist einfach nur eine Frechheit für mich, und eine ganz ekelhafte Heuchelei”, so Facebooknutzer Stephan Graeber. Die Gebührenfreiheit in den Kitas, der Kindertagerspflege und im Ganztag bleibt hingegen bestehen.
Bericht: Marjana Kriznik
Fotos: Pixabay