Kreis Mettmann: Ab sofort gelten neue Quarantäne-Regeln

Gesundheitsamt setzt MPK-Beschluss jetzt um

Gestern noch verkündete NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die neuen Corona-Schutzmaßnahmen, die ab 13. Januar gelten. Dabei erklärte er aber auch, dass die Beschlüsse zu den verkürzten Quarantäne-Zeiten erst noch auf Bundesebene geregelt werden müssten.

Viele Gesundheitsämter aber setzen bereits jetzt das von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) erstellte Schema um:

 

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Das bedeutet: 

Wer als Geboosterter, frisch doppelt Geimpfter, geimpfter Genesener und frisch Genesener (Erkrankung/Impfung liegt weniger als drei Monate zurück) Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatte, muss demnach nicht mehr in Quarantäne.

Für alle anderen gilt: Die Isolation oder Quarantäne endet nach zehn Tagen (ohne Test). Wer die Quarantäne oder Isolation frühzeitig beenden will, kann das bereits nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest (mit Nachweis).
Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen – wenn sie frühzeitig nach einer Infektion nach sieben Tagen die Isolierung beenden wollen – mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und einen negativen PCR-Test vorweisen.

 


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Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).

Die Verkürzung der Quarantänezeit gilt auch für Personen, die sich derzeit bereits in Quarantäne bzw. Isolation befinden.

 

Quelle: Kreis Mettmann 

Foto: congerdesign/Pixabay

 


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Und seid auf der Hut!

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