Krankenhausschließung – Warum? Erstaunliche Antwort vom Land NRW…

Gesundheitsministerium: Entscheidung lag bei Kplus Gruppe – Geriatrie hätte rechtlich nicht verlegt werden können

***Leitartikel***

Diese Nachricht hat die Menschen im südlichen Kreis Mettmann ausgeschreckt und aufgewühlt: Die katholische Klpus Gruppe sieht sich gezwungen, ihre drei Krankenhäuser St. Josefs (Hilden), St. Josef (Haan) und St. Lukas (Solingen) im Januar 2024 zu schließen

Der Plan war, dass die Geriatrie von Solingen nach Hilden wechselt. Dann hätte es wohl eine Überlebenschance gegeben.
Doch diesem Vorhaben hat das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) eine Absage erteilt.

 

Warum eigentlich? Wir haben nachgefragt.

 

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„Betriebswirtschaftliche Verantwortung obliegt alleine den Trägern“

Wegen der geplanten Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach müssen die Bundesländer einen Krankenhausplan aufstellen, in dem die Versorgungsleistungen für die Kommunen und Regionen geregelt werden. Das NRW-Gesundheitsministerium ist derzeit dabei.

 

Welche Auswirkungen hat dies nun für den Kreis Mettmann?

Die Pressestelle erklärt uns vorab: „Die krankenhausplanerischen Entscheidungen des MAGS müssen sich an Recht und Gesetz halten und haben zum Ziel, die bestmögliche stationäre Versorgung zu gewährleisten. Die betriebswirtschaftliche Verantwortung für einzelne Krankenhäuser und Krankenhausverbünde obliegt allerdings allein den jeweiligen Trägern.“

 

Soll also heißen: Nicht das Ministerium entscheidet über Schließungen, sondern die Krankenhaus-Betreiber. Und die Kplus-Gruppe hat nun das Aus beschlossen, weil der Betrieb ohne die Geriatrie in Hilden nicht mehr wirtschaftlich zu sein scheint.

Oder hätte die Insolvenz noch anders verhindert werden können? Dazu unser Kommentar

 

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Wie kam es zu der Entscheidung?

Das Ministerium erklärt uns: Nach geltendem Recht können regionale Leistungsgruppen (also z.B. Geriatrie) „nur an Krankenhäuser dieser Region verteilt werden. Im konkreten Fall handelt es sich bei der Stadt Solingen und dem Kreis Mettmann um zwei unterschiedliche Regionen, so dass die Geriatrie-Fallzahlen der St. Lukas Klinik in Solingen nicht einfach auf das St. Josefs Krankenhaus in Hilden (Kreis Mettmann) verlagert werden können.“

Stattdessen wird die Leistungsgruppe Geriatrie bei einer Schließung von St. Lukas an das Städtische Krankenhaus in Solingen gehen.

 

Und wo soll stattdessen eine Geriatrie im Kreis Mettmann betrieben werden?

Der Krankenhausplan für den Kreis Mettmann sieht vor, dass die Geriatrien in Velbert und Langenfeld „gestärkt“ werden. Und diese Häuser werden von anderen Betreibern geführt, nämlich von der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH (GFO, St. Martinus Krankenhaus in Langenfeld) und Helios Kliniken GmbH (Helios Klinikum Niederberg in Velbert).

Hinzu kommt das Evangelische Krankenhaus Mettmann; hier werde eine „kleine Geriatrie“ mit einer Stroke Unit aufgebaut.

 

Und wie geht es mit der Krankenhausversorgung im Kreis Mettmann weiter?

Viele Menschen befürchten nun eine große Versorgungslücke. Außerdem haben Rettungsdienste dann längere Anfahrtswege zu den umliegenden Krankenhäusern. Das könnte auch Menschenleben gefährden.

Was sagt das Landesministerium dazu?

 

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„Allgemein bewertet das MAGS mit Blick auf die Stadt Solingen und den Kreis Mettmann die Situation so, dass es sich insgesamt um ein Versorgungsgebiet mit einer hohen Krankenhausdichte handelt“, schreibt uns die Pressestelle. „So geht das MAGS beispielsweise davon aus, dass auch bei einem eventuellen Wegfall der Standorte der Kplus-Gruppe 90 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner in 20 Minuten eine internistische oder chirurgische Krankenhausversorgung erreichen können.

 

Das dürfte allerdings vielen Menschen in der Bevölkerung schwer fallen zu glauben.

 

Sind die anderen vier Standorte gesichert?

Werden wenigstens die übrig gebliebenen Häuser in Langenfeld, Velbert, Mettmann und Ratingen (St. Marien) weiter bestehen bleiben, wollten wir wissen. Was sieht der Krankenhausplan für diese Standorte vor?

„Das MAGS ist für die Zuweisung des Versorgungsauftrages zuständig“, stellt das Ministerium noch einmal klar. „Hier wird derzeit das Anhörungsverfahren vorbereitet. Bisher sind die einzelnen Leistungsgruppen der Krankenhäuser nicht vorgestellt worden.“ Einzelheiten könnten daher noch nicht benannt werden.

 

Unser Fazit

Die Begründung des MAGS klingt nach irrwitziger Bürokratie und einem juristisch überfrachteten Regelwerk. Man hat den Eindruck, Zahlen und Stadtgrenzen haben mehr Gewicht als das Sicherheitsbedürfnis nach einer guten Versorgung. Denn wie sollen die restlichen Krankenhäuser jetzt rund 52.000 Patientinnen und Patienten (laut Klpus Gruppe) verarzten?

 

Natürlich: Dem Land jetzt alleine die Schuld zuzuschieben, wäre etwas zu einfach. Denn die Kplus Gruppe betreibt seine Einrichtungen nach privatwirtschaftlichen Regeln und hat eine privatwirtschaftliche Entscheidung getroffen.

 

Trotzdem: Wenn sich das NRW-Ministerium nur auf Paragrafen beruft, weil es „nach Recht und Gesetz“ handelt, und die Schließung von drei Kliniken das Ergebnis davon ist, dann stimmt vielleicht an dem „Recht und Gesetz“ etwas nicht.

Es ist kompliziert – bzw. es wurde von der Politik kompliziert gemacht.

Es wird also noch viel Unmut und Unverständnis für diese Gesundheitspolitik zu erwarten sein.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos: anzeiger24.de

 


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