Jetzt steht es fest: Rundfunkbeitrag wird erhöht

Bundesverfassungsgericht: Sachsen-Anhalt hat Rundfunk-Freiheit verletzt

Eigentlich hätte der Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Medien (ARD, ZDF und Deutschlandradio) bereits zum Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro erhöht werden sollen.
Das ist der Betrag, den die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) errechnet hatte, damit die Angebote aufrecht erhalten bleiben.

Jetzt kommt die Erhöhung – mit Verspätung und rückwirkend zum 20. Juli.

 

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Warum die Verzögerung?

Für eine Erhöhung hätten alle Bundesländer zustimmen müssen. Nur Sachen-Anhalt stellte sich quer. Dort kam es im Dezember 2020 gar nicht erst zur Verabschiedung der Regierungsvorlage. Denn ein Teil der CDU-Fraktion und die gesamte AfD-Fraktion wollten die Erhöhung nicht mittragen. Zusammen hätten sie eine Mehrheit gehabt und geschlossen abstimmen können. In dem Fall aber hätten SPD und Grüne als Koalitionspartner der CDU die Regierung aus Protest platzen lassen. Das wollte der CDU-Ministerpräsident Rainer Haseloff wohl nicht riskieren und blockierte lieber die gesamte Entscheidung.

 

Zu Unrecht, wie am heutigen Donnerstag, 5. August, der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten nach dem politischen Gerangel eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.

So heißt es in dem Urteil, „dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (…) verletzt hat.“

Das bedeutet nun konkret: „Die Bestimmungen des Artikel 1 des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags – mit der darin vorgesehenen Anpassung des Rundfunkbeitrags – gelten vorläufig mit Wirkung vom 20. Juli 2021 bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung über die funktionsgerechte Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio.“

 

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Und weiter: „Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten steht ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch zu. Die Erfüllung dieses Anspruchs obliegt der Ländergesamtheit als föderaler Verantwortungsgemeinschaft, wobei jedes Land Mitverantwortungsträger ist. (…) Erfüllt ein Land seine Mitgewährleistungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine Verletzung der Rundfunkfreiheit.“

Mehr zum Urteil gibt es hier

Warum soll der Beitrag erhöht werden?

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erklärte dazu im Februar 2020:
In einer Gesamtschau erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 Gesamtaufwendungen von 38.668,6 Mio. € an und stellt Gesamterträge von 35.650,8 Mio. € fest. (…) Die Kommission stellt nach Abzug der verfügbaren Mittel von 1.492,4 Mio. € für 2021 bis 2024 einen ungedeckten Finanzbedarf von insgesamt 1.525,4 Mio. € fest. Bei der ARD beträgt der Fehlbetrag 858,0 Mio. €, beim ZDF 600,8 Mio. € und beim Deutschlandradio 66,5 Mio. €.
Von der daraus resultierenden Beitragserhöhung um 86 Cent entfallen 47 Cent auf die ARD, 33 Cent auf das ZDF und 4 Cent auf das Deutschlandradio. 2 Cent der Erhöhung entfallen auf den Anteil der Landesmedienanstalten.“

Mehr dazu 

 


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Wofür brauchen die Anstalten die zusätzlichen Einnahmen?

Bereits im Juli 2020 hatten wir bei der ARD nachgefragt: „Der Rundfunkbeitrag ist seit 2009 stabil geblieben und sogar einmal gesenkt worden“, erklärte Svenja Siegert, Pressesprecherin der ARD damals. Durch die Umstellung von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr pro Haushalt habe es zusätzliche Einnahmen gegeben.
„Dieses Geld floss in eine sogenannte Beitragsrücklage. Die Mittel aus dieser Rücklage werden nun Ende 2020 aufgebraucht sein. Vereinfacht gesagt gleichen die 86 Cent in erster Linie diese nun fehlende Rücklage aus“, so Svenja Siegert.
Soll heißen: Es wird keine „Mehreinnahmen“ geben, sondern vielmehr soll mit der Anpassung der bisherige Standard weiter finanziert werden. „Dass der Rundfunkbeitrag so viele Jahre nicht angestiegen ist, hat im Übrigen auch damit zu tun, dass die ARD auf vielen Ebenen ihre Ausgaben reduziert und tiefgreifende Strukturreformen eingeleitet hat“, ergänzt Svenja Siegert.
Zum Beispiel fährt der WDR seit 2016 einen rigorosen Sparkurs; beispielsweise wurden bereits rund 500 Stellen abgebaut.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Alexander Antropov / Kevin Schneider

 


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