Islamischer Staat: Festnahme in Monheim

Bundesanwaltschaft erlässt Haftbefehl

Die Bundesanwaltschaft hat am Montag, 20. Januar, aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2025 den syrischen Staatsangehörigen Ahmad A. A. in Monheim am Rhein durch Beamte des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen festnehmen lassen.

 

Beteiligung an terroristischer Beteiligung

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB). In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Ahmad A. schloss sich im August 2014 der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ als Mitglied an.

 

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Bewaffnete Patrouille

Im Frühjahr 2015 beteiligte er sich gemeinsam mit anderen Kämpfern des IS an einer bewaffneten Patrouille in dem von der Organisation eroberten Gebiet Deir ez-Zor in Syrien. Der Beschuldigte wurde am Dienstag, 21. Januar, dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Quelle: Bundesanwaltschaft

Foto: Pixabay