PETO-Fraktion beschäftigt sich mit Prüfberichten
Ein halbes Jahr nach der Greensill-Pleite und einer von Bürgermeister Daniel Zimmermann eingeleiteten Sonderprüfung der städtischen Finanzanlagen liegen Abschlussberichte vor. Die städtische Rechnungsprüfung, ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen und eine von der Stadt beauftragte Rechtsanwaltskanzlei haben sich damit beschäftigt, ob im Zusammenhang mit Geldanlagen in Höhe von 38 Millionen Euro bei der mittlerweile insolventen Bremer Greensill Bank Fehler gemacht wurden. Die PETO-Fraktion diskutierte im Vorfeld der Rechnungsprüfungsausschusssitzung in nicht öffentlicher Sitzung über die vorgelegten Berichte. Die Peto hatte sich dagegen ausgesprochen, die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses live zu zu streamen.
„Keine Verstöße gegen Gesetze oder interne Vorschriften“
Kernpunkt der Prüfungen: Liegt auf Seiten des Bürgermeisters oder bei den verantwortlichen Personen im Finanzbereich ein Fehlverhalten vor, das den gravierenden Geldverlust für die Stadt verursacht hat? „Unser Fazit, nachdem wir alle Berichte durchgearbeitet haben, lautet eindeutig, dass ein solches Fehlverhalt nicht nachweisbar ist“, erklärt Ingo Elsner, PETO-Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss. „Es hat keine Verstöße gegen Gesetze oder interne Vorschriften zur Geldanlage gegeben, auch nicht gegen die vom Stadtrat 2013 beschlossene Anlagerichtlinie.“ Der finanzielle Verlust für die Stadt wiege schwer, aber niemand habe ihn fahrlässig oder gar absichtlich herbeigeführt.
Strafanzeige gegen Bürgermeister
„Das ist ein Ergebnis, das sich einige Parteien im Stadtrat mit Sicherheit anders erhofft hätten“, mutmaßt Elsner. Unmittelbar nachdem der drohende Anlageverlust bekannt geworden war, hatte ein ehemaliges CDU-Ratsmitglied, ein in Baumberg lebender Rechtsanwalt, mit Unterstützung der örtlichen CDU eine Strafanzeige gegen den Bürgermeister gestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft prüft nach wie vor, ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorliegt. Ermittlungen wurden bisher nicht eingeleitet. Dazu Elsner: „Auf der Basis aller Informationen, über die wir inzwischen verfügen, wird die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kommen, dass beim Umgang mit den städtischen Geldern keine rechtswidrigen Handlungen vorliegen. Die Strafanzeige entpuppt sich damit endgültig als der durchsichtige Versuch der CDU, aus dem schlimmen finanziellen Verlust politisches Kapital zu schlagen.“
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Nur Tätigung von 100 Prozent einlagengesicherte Finanzanlagen
Der Bürgermeister sei von Anfang an offen und transparent mit dem Vorgang umgegangen. „Monheim am Rhein war die erste von 50 bundesweit betroffenen Kommunen, die ihre Geldanlage bei Greensill öffentlich gemacht hat. Wir waren die erste Kommune, die eine interne und externe Überprüfung veranlasst hat. Und nirgendwo sonst ist die Angelegenheit so umfassend aufgearbeitet worden“, stellt Elsner fest. Ausführlich beraten wurde in der PETO-Fraktion über die Reichweite der 2013 vom Stadtrat beschlossenen Anlagerichtlinie. Tatsächlich wird dort die Vorgabe gemacht, dass nur zu 100 Prozent einlagengesicherte Finanzanlagen getätigt werden dürfen. Diese Vorschrift galt jedoch nicht für die betroffenen Festgeldverträge bei der insolventen Greensill Bank, wie Zimmermann in der Fraktion erläuterte.
Stadtkasse muss immer wieder Geld zur Seite legen
Seine Rechtsauffassung sieht der Bürgermeister durch den Bericht der externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und auch der beauftragten Anwaltskanzlei bestätigt: „Die Stadtverwaltung zahlt monatlich 750 Gehälter. Sie leistet Abschlagszahlungen für Bauprojekte in Millionenhöhe, unterhält, Kitas, Schulen und weitere Einrichtungen. Die Steuereinnahmen fließen aber nur vier Mal im Jahr zu den so genannten Hebeterminen. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit, dass die Stadtkasse immer wieder Geld zur Seite legt, das erst einige Monate später für Auszahlungen benötigt wird. Das ist das laufende Liquiditätsmanagement.“ Dagegen regele die städtische Anlagerichtlinie, was mit dem Geld geschehen solle, das über den aktuellen Finanzmittelbedarf hinaus angelegt werde. „Solches Geld“, so Zimmermann weiter, „steht aber wegen der hohen Investitionstätigkeit der Stadt kaum noch zur Verfügung. Anders als in den Anfangsjahren der Monheimer Steuerpolitik, in denen wir hohe Haushaltsüberschüsse hatten, sind wir in den letzten Jahren dazu übergegangen, große Summen in die Stadtentwicklung, zum Beispiel Monheims neue Mitte, in den Bau von Schulen, Kitas und Wohnungen sowie die Erneuerung der Infrastruktur zu investieren.“
Zimmermann wird Statdrat Verfahrensvorschlag machen
Dass die Anlagerichtlinie nicht nur von langfristigen, sondern auch von kurz- und mittelfristigen Geldanlagen spreche, liege allein daran, dass auch solches Geld, das nicht für konkrete Investitionsprojekte gebraucht wurde, zu einem gewissen Teil kurzfristig verfügbar bleiben sollte, etwa wenn es zu einem unerwarteten Rückgang von Steuereinnahmen gekommen wäre. „Hieraus lässt sich aber nicht ableiten,“ so Zimmermann, „dass jede kurzfristige Geldanlage, die wie das bei Greensill angelegten Guthaben allein dazu dienen sollte, die vom Stadtrat beschlossenen Auszahlungen für Investitionen abzudecken, in den Geltungsbereich der Anlagerichtlinie fällt.“ Zur besseren Abgrenzung, welche Gelder dem laufenden Liquiditätsmanagemt unterliegen und welche Gelder gemäß der Anlagerichtlinie zu verwalten seien, werde er dem Stadtrat einen eindeutigen Verfahrensvorschlag machen.
Lehren für die Zukunft
Hätte man den möglichen Verlust von 38 Millionen Euro indes verhindern können und was ist die Lehre aus der Causa Greensill für die Zukunft? – Auch mit dieser Frage beschäftigte sich die PETO-Fraktion gründlich. Zum Zeitpunkt der Geldanlage habe die Bank noch über ein Rating mit so genanntem „Investment Grade“ verfügt. Zimmermann betonte, es sei dokumentiert, dass die zuständigen Beschäftigten der Stadtverwaltung vor dem Abschluss der betroffenen Festgeldverträge entsprechende Ratingauskünfte eingeholt hätten. „Die Unregelmäßigkeiten, über die sowohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, als auch der Prüfverband der Banken – wie wir heute wissen – zum Zeitpunkt der Monheimer Anlageentscheidung schon informiert waren, sind damals öffentlich nicht bekannt gewesen“, so Zimmermann. „Hätten die beteiligten Beschäftigten mich damals an ihrer Entscheidung beteiligt, hätte ich die Geldanlage allein schon wegen des ordentlichen Ratings und in Unkenntnis der tatsächlichen Probleme bei Greensill sicher mitgetragen. Auch aus diesem Grund wäre es unfair, die Beschäftigten, die nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben, für ihren erst nach heutigen Maßstäben unglücklichen Vertragsabschluss zu verurteilen.“
Nicht leicht Anlageformen zu finden
In der aktuellen Zinssituation sei es nicht leicht, Anlageformen zu finden, die sicher und rentabel zugleich sind. „Unser Ziel“, so Zimmermann, „ist es auch in Zukunft, Strafzinsen von derzeit minus 0,5 Prozent, die bei den meisten Sparkassen und Genossenschaftsbanken erhoben werden, zu vermeiden. Deshalb werden wir um Geldanlagen bei Privatbanken, die für Kommunen seit 2017 keine Einlagensicherung mehr bieten, nicht gänzlich herumkommen.“ Neben einem guten Rating solle in Zukunft jedoch als zweites Kriterium geprüft werden, ob die Bank über eine ausreichend große Bilanzsumme verfüge. Zimmermann: „Wir werden kein Geld mehr bei vergleichsweise kleinen Privatbanken anlegen, sondern nur noch bei großen Banken, die im Zweifel so systemrelevant sind, dass die Bafin sie nicht einfach pleite gehen lassen kann.“ Eine entsprechende Überarbeitung der internen Dienstanweisung werde er dem Stadtrat in dessen nächster Sitzung vorlegen.
Hoffnung Insolvenzverfahren
Im Übrigen setzt Zimmermann nach wie vor auf das laufende Insolvenzverfahren: „Das Geld ist noch nicht komplett verloren. Es ist gut, dass wir uns mit anderen betroffenen Kommunen zusammengeschlossen haben, um die gemeinsamen Interessen der Gebietskörperschaften gegenüber dem Insolvenzverwalter und insbesondere dem im Gläubigerausschuss ausschließlich mit eigenen Leuten agierenden Bankenverband zu vertreten.“ In einer ersten Gläubigerversammlung Anfang Juni hatte der bestellte Insolvenzverwalter das Ziel formuliert, in den nächsten fünf Jahren bis zu zwei Milliarden Euro zurückzuerlangen. Das entspräche nach der Abfindung der gesetzlichen Einlagensicherung immerhin einer Quote von 25 bis 30 Prozent für alle übrigen Gläubiger. Für die Stadt Monheim am Rhein wären das etwa 9 bis 11 Millionen Euro.
Quelle: Marjana Kriznik/Peto
Foto: Pixabay
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