Flüchtlingsunterbringung: Bürgerbegehren gescheitert

Frist zur Abgabe der Unterschriften wurde verpasst

Im Briefkasten des Rathauses sind bis zum Ablauf der Frist am Mittwoch, 27. Dezember keine Unterschriftenlisten zur Unterstützung des kassatorischen Bürgerbegehrens eingegangen. „Damit ist das Bürgerbegehren chancenlos“, stellt Bürgermeister Daniel Zimmermann fest. „Unabhängig von der inhaltlichen Unzulässigkeit des Begehrens, über die der Stadtrat bislang noch nicht entschieden hat, ist damit die Frist für die Abgabe endgültig abgelaufen,“ erläutert Zimmermann. Die Initiatoren des Begehrens richteten sich gegen eine Ratsentscheidung vom 20. September, die bislang als Klassenräume genutzten Container auf dem Gelände des Schulzentrums zwischen Krischer- und Lottenstraße für mindestens drei Jahre zur Unterbringung von geflüchteten Menschen zu nutzen.

 

Bürgerbegehren: Dreimonatsfrist

Mit einem kassatorischen Bürgerbegehren lässt sich ein geltender Ratsentscheid ändern oder aufheben. Gemäß der Gemeindeordnung gilt dafür eine Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt des angefochtenen Ratsbeschlusses. Das war in diesem Fall der 20. Dezember. Hinzugezählt wird die Zeit, die die Stadtverwaltung für die Übermittlung einer Kostenschätzung benötigt. Die Ankündigung des Bürgerbegehrens und die Bitte um eine Kostenschätzung für den geforderten Abbau der Container war am 22. November im Rathaus eingegangen. Die Kostenschätzung hatte Bürgermeister Daniel Zimmermann den Initiatoren am 28. November, also nach sechs Tagen, übermittelt. Damit hatte sich die Frist auf den 26. Dezember und wegen des Feiertags auf den 27. Dezember verlängert. Kurz nach Mitternacht überzeugten sich Bürgermeister Daniel Zimmermann und die Erste Beigeordnete Dr. Lisa Pientak am Rathausbriefkasten persönlich davon, dass bis zum Fristablauf keine Unterschriftenlisten mehr eingeworfen worden waren.

 

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2299 Unterschriften erforderlich

Für ein gültiges Bürgerbegehren wären 2299 Unterschriften erforderlich gewesen. Anfang Dezember hatten die Initiatoren zunächst einen Antrag auf Vorprüfung gestellt. Ein solcher Antrag wird gestellt, wenn die notwendige Zahl an Unterschriften noch nicht gesammelt werden konnte, der Rat aber dennoch bereits über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden soll. „Der Antrag auf Vorprüfung hätte zwar ebenfalls eine fristhemmende Wirkung. Dies setzt jedoch voraus, dass der Antrag ordnungsgemäß gestellt wird. Dies ist vorliegend nicht geschehen“, erklärt Bürgermeister Daniel Zimmermann. Es seien weder die Formvorschriften der Gemeindeordnung eingehalten worden, noch wurde der Antrag von 25 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet. Eine Befassung des Stadtrats mit dem Bürgerbegehren könnte erst nach dem Vorliegen eines ordnungsgemäßen Antrags oder des von 2299 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichneten Bürgerbegehrens erfolgen. „Weder das eine noch das andere ist allerdings vorhanden“, stellt Zimmermann fest.

 

Bürgerbegehren: Viele Formalitäten

„Bürgerbegehren sind komplex und mit vielen Formalitäten verbunden. Zur Beratung von Bürgerinnen und Bürgern stehen deshalb Rechtsanwälte, aber auch die Verwaltung bereit. Das wurde ganz offensichtlich nicht in Anspruch genommen“, kommentiert Zimmermann den aus seiner Sicht vermeidbaren Fehler. „Das Scheitern des Bürgerbegehrens liegt allein in der Verantwortung der Initiatoren. Es ist, wie man so schön sagt, im wahrsten Sinne formlos, fristlos und fruchtlos.“

 

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Scheitern des Bürgerbegehrens 

Über das Scheitern des Bürgerbegehrens zeigt sich Zimmermann erleichtert: „Der Fristablauf ist eine gute Nachricht für die Flüchtlingshilfe und das Miteinander in der Stadt. Ich will nicht alle Unterstützenden des Bürgerbegehrens in einen Topf werfen und habe das auch in der Vergangenheit nicht getan, aber diejenigen Personen unter den Unterzeichnenden, die getrieben von Vorurteilen und Ressentiments der gelebten Willkommenskultur in unserer Stadt einen Denkzettel verpassen wollten, gehen jetzt leer aus. Und das ist gut so. Ich hoffe, dass die große Mehrheit der Elternschaft, die die Flüchtlingsunterbringung an der Krischerstraße konstruktiv und wohlwollend begleitet, nun sichtbarer werden kann. Für weitere Gespräche zum Beispiel in Form eines Elternabends stehe ich gerne zur Verfügung.“

 

Schutzsuchende: Unterbrindung

In Monheim am Rhein sind aktuell mehr als 80 Prozent aller Schutzsuchenden in Wohnungen untergebracht. Zur Erstaufnahme und für die Wartezeit, bis Geflüchteten eine Wohnung zur Verfügung steht, nutzt die Stadt jedoch auch zentrale Unterkünfte. Derzeit ist zu diesem Zweck die Lieselott-Diem-Sporthalle in Baumberg belegt, die ehemaligen Schulcontainer an der Krischerstraße sehen der Stadtrat und die Stadtverwaltung aber als für die geflüchteten Menschen komfortablere Unterbringung an. Nach einer entsprechenden Umrüstung sollen die Container daher, voraussichtlich ab Mai 2024, für neu ankommende Geflüchtete genutzt werden, bevor diese in die von der Stadt bereitgestellten Wohnungen umziehen können. Ab diesem Zeitpunkt soll die Lieselott-Diem-Halle in Baumberg wieder für den Vereinssport zur Verfügung stehen.

Quelle und Foto: Stadt Monheim am Rhein