Erneut Brandstiftungen im Berliner Viertel

Die Polizei ermittelt

Am Sonntag, 4. September, registrierte die Polizei im Berliner Viertel weitere fünf Fahrzeuge, die mutwillig in Brand gesetzt wurden – glücklicherweise war hierbei aber jedoch kein größerer Sachschaden entstanden.

 

Zeugen entdeckten Brände

Folgendes war geschehen: Gegen 21.20 Uhr wurden Polizei und Feuerwehr ins Berliner Viertel gerufen, weil dort ein bislang noch unbekannter Täter versucht hatte, Autos in Brand zu stecken. Insgesamt waren fünf Autos betroffen, die an der Johann-Sebastian-Bach-Straße und der Paul-Lincke-Straße sowie an der Friedenauer Straße geparkt waren. Da die Brände sehr schnell von Zeugen entdeckt worden waren, konnten die Brandherde bereits vor Eintreffen der alarmierten Feuerwehr jeweils von Anwohnerinnen und Anwohnern gelöscht werden, sodass bei keinem der Autos größere Schäden entstanden war.

 

Polizei sucht Zeugen

Die ebenfalls alarmierte Polizei konnte im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung leider keine verdächtigen Personen mehr antreffen. Daher fragt die ermittelnde Kriminalpolizei: Wer kann Angaben machen zu den neuerlichen Bränden im Berliner Viertel? Wer hat – möglicherweise auch in der Vergangenheit – verdächtige Personen beobachtet oder weiß unter Umständen sogar, wer für die Brände verantwortlich ist? Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Monheim am Rhein jederzeit unter der Rufnummer 02173 9594-6350 entgegen.

 

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Videokameras zur Überwachung

Welche Grundlagen müssten vorhanden sein, um Videokameras zur Überwachung einzusetzen? Julia Lappert von der Pressestelle der Kreispolizei Mettmann erklärt: „Es gibt insgesamt sehr große Hürden für eine stationäre Videobeobachtung zur Verhinderung von Straftaten und Gefahrenlagen.“ Das Polizeipräsidium Köln setze seit Ende 2016 die stationäre Videobeobachtung zur Verhinderung von Straftaten und Gefahrenlagen im Bereich „Dom/Hauptbahnhof“ sowie auf der Partymeile „Ringe“ zwischen Rudolfplatz und der Parkanlage Kaiser-Wilhelm Ring erfolgreich ein.

 

Videoüberwachung: Im Polizeigesetz NRW geregelt

Lappert: „Auf der Kölner Domplatte etwa gibt es ganz andere Voraussetzungen als im Berliner Viertel.“ Es stelle sich in Monheim das Problem, dass man mit einer Installation von Überwachungskameras in den Privatraum von Menschen eingreifen würde. Außerdem müssten die übertragenen Videobilder in der Videozentrale und Leitstelle durch speziell geschulte Mitarbeiter der Polizei jeden Tag, rund um die Uhr live beobachtet und bewertet. Der Einsatz von öffentlicher Videoüberwachung wird in Paragraph15a PolG NRW geregelt.

 

 

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Berliner Viertel: Kein Kriminalitätsschwerpunkt

Julia Lappert: „Prinzipiell ist eine öffentliche Videoüberwachung möglich, unterliegt aber gewissen Voraussetzungen, die im Zweifelsfall geprüft werden müssten. In Monheim ist die Polizei präsent, unsere Wache ist 24 Stunden pro Tag besetzt und die Beamtinnen und Beamten jederzeit telefonisch oder persönlich ansprechbar.“ Die Polizei spricht beim Monheimer Berliner Viertel nicht von einem Kriminalitätsschwerpunkt. In jeder Stadt gäbe es Straßenzüge mit erhöhter Kriminalität. „Die Ermittlungen laufen und wir haben die Präsenz erhöht“, erklärt Julia Lappert in Bezug auf die Autobrände.

Text: Marjana Kriznik; Quelle: Kreispolizei Mettmann

Fotos: Pixabay/Kreispolizei Mettmann

 

 

 


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