Energiepreise: Wie durch den Gesetzesdschungel kommen?

MEGA sichert Kundinnen und Kunden Unterstützung zu

Bei der Mega haben sich seit Einführung und Wiederabschaffung der Gasumlage, der sogenannten Dezemberhilfe und der angekündigten aber immer noch nicht konkret beschlossenen Energiepreisbremsen die Anfragen mehr als verdreifacht.

 

Preisanpassungen und neue Abschlagszahlungen

„Unsere Kundinnen und Kunden erwarten verständlicherweise Beratungen mit aktuellsten aber zugleich auch belastbaren Informationen, ebenso wie korrekte, transparente und verständliche Abrechnungen. Und wir möchten als Energiepartnerin vor Ort bei unserer Kundschaft natürlich glaubwürdig und verlässlich bleiben“, betont MEGA-Geschäftsführer Dr. Christian Reuber. Kein leichter Job in diesen Zeiten. Mehr Stringenz und Aufklärungsarbeit seitens der Bundesregierung? „Wäre schon schön, um auch hier bei uns im Kundencenter manch emotionale Debatte etwas zu entschärfen“, gesteht Reuber. „Dass wir hier Preisanpassungen und neue Abschlagszahlungen verschicken müssen, die oft auch unnötige Ängste schüren, weil wir sie durch Hilfszusagen nicht konkret relativieren können, ist schon ärgerlich.“

 

Wie die Energiepreisbremsen wirken sollen

So bliebe es im Moment bei der Kommunikation von Zwischenständen, so die Mega. Für den 16. Dezember wird das „Ja“ des Bundesrats zum Strompreisgesetz erwartet, das am 25. November immerhin schon mal das Bundeskabinett passiert hat. Das Erdgas- und Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) ist bereits in Kraft getreten und soll finanzielle Belastungen von Gas- und Fernwärmekundschaft durch eine Soforthilfe für den Dezember 2022 abfedern. Vereinfacht bedeutet es, dass Gas- und Wärme-Zulieferer auf die Abschlagszahlung im Dezember 2022 verzichten. Die Soforthilfe stellt die erste Stufe des Abschlusspapiers der Expertenkommission Gas und Wärme dar.

 

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Gas- und Wärmepreisbremse

Die zweite Stufe, die Gas- und Wärmepreisbremse, wird erst im sogenannten Gas-Wärme-Preisbremsegesetz verankert sein. Auch hier wird der Beschluss des Bundesrats noch erwartet. Das heißt aber eben auch: Beide Preisbremse-Gesetze liegen zwar aktuell in den Entwürfen vor, sind jedoch noch nicht in Kraft getreten. Bis zur Verabschiedung kann es damit immer noch Änderungen und Anpassungen geben. „So lange dieser Schwebezustand andauert, ist es uns nicht möglich, Entwarnung zu geben, was wohl die tatsächliche Höhe künftiger Abschlagszahlungen betrifft“, bedauert Christian Reuber.

 

Gesetzesdschungel: MEGA sichert HIlfe zu

Die MEGA helfe ihren Kundinnen und Kunden durch den derzeitigen Gesetzesdschungel, versichert sie. „Für unsere Privatkundschaft haben wir auf www.mega-monheim.de die wichtigsten Informationen zur Soforthilfe bei Erdgas und Wärme zusammengestellt“, erläutert MEGA-Vertriebsleiterin Grit Köhler. Eine der aktuell häufigsten Fragen: Warum wurde Anfang Dezember kein Geld von meinem Konto abgebucht? Grit Köhler: „Anfang Dezember wäre der Abschlag für den Monat November abgebucht worden. Auf Grund der Soforthilfe Erdgas und zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wurde darauf verzichtet. Die Stromkundschaft ist vom bislang verabschiedeten Soforthilfepaket ohnehin nicht berührt und zahlt ihren Abschlag normal weiter.“

 

Unterstützungen: sollen auch rückwirkend gelten

Und wie sieht die geplante Gaspreisbremse nun aus? Nach aktuellem Entwurfsstand des Gesetzes soll die Entlastung der anspruchsberechtigten Gruppen, zu denen vor allem Haushalts- und Kleingewerbekundschaft zählen, ab 1. März 2023 zunächst bis 31. Dezember 2023 gewährt werden – wobei die Monate Januar und Februar 2023 rückwirkend ebenfalls entlastet werden sollen. Es dauert halt nur eben alles. Grit Köhler: „Auch ohne dass wir hier schon eine konkrete Gesetzeslage haben, sind wir bereits dabei zu prüfen, wie wir das in unseren Umrechnungen dann schnellstmöglich umgesetzt bekommen. Denn wir wissen natürlich, dass am Ende die schnelle Hilfe und Entlastung durch uns erwartet wird. Das Geld fehlt den Menschen ja jetzt im Portemonnaie.“

 

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Kontingent der Entlastungshilfe

Das Kontingent der Entlastungshilfe für die Privathaushalte und Kleinbetriebe soll für 80 Prozent des Jahresverbrauches gelten. Dabei soll der sogenannte Gaspreisdeckel mit dem staatlich subventionierten Referenzpreis für das Entlastungskontingent voraussichtlich 12 Cent pro Kilowattstunde betragen. Darüber hinaus gilt der Vertragspreis. Ähnlich wie die Gas- soll auch die Wärmepreisbremse greifen. Auch hier ist für die Mehrheit der Kundschaft ein Entlastungskontingent von 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs angedacht. Der Wärmepreisdeckel, also der subventionierte Referenzpreis, für das Entlastungskontingent soll 9,5 Cent pro Kilowattstunde betragen – auch hier einschließlich aller Steuern und weiteren Preisbestandteile. Darüber hinaus würde dann wieder der normale Vertragspreis gelten.

 

Strompreisbremse

Bei der Strompreisbremse unterscheiden die Gesetzgebenden zwischen Abnahmen von mehr und weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr. Auch hier liegen Privathaushalte und Kleinbetriebe in der Regel deutlich unter der Schwelle, so dass bei ihnen ebenfalls eine Entlastung bei 80 Prozent des Jahresverbrauchs gelten soll. Der Referenzpreis dafür soll bei 40 Cent pro Kilowattstunden einschließlich Netzentgelten, Messentgelten, staatlich veranlasster Preisbestandteile und Umsatzsteuer liegen. Ebenfalls ist vorgesehen, dass darüber hinaus der Vertragspreis gilt. Ziel ist auch hier der März – und dann eine rückwirkende Geltung für die Monate Januar und Februar 2023.

 

Preisbremsen relativieren Energiekosten-Steigerungen

Damit die Monheimer Kundschaft einen ersten Eindruck von der Wirksamkeit der Strompreisbremse bekommt, hat die MEGA mit den aktuell bekannten Rahmenbedingungen eine Vergleichsrechnung vorbereitet. Und die tiefere Analyse der Zahlen lohnt. „Wenn die von der Bundesregierung angekündigte Strompreisbremse von 40 Cent pro Kilowattstunde auf ein Grundkontingent von 80 Prozent des Jahresverbrauches rückwirkend zum Januar 2023 beschlossen wird, würden unsere Kundinnen und Kunden bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3000 Kilowattstunden im Grundversorgungstarif 2023 ab Januar tatsächlich ‚nur‘ rund 21 Euro brutto pro Monat mehr zahlen. Im Sondertarif 2023 sieht es sogar noch besser aus“, rechnet Grit Köhler grob vor. „Damit unsere Kundschaft das noch besser nachvollziehen kann, werden wir – sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Kraft getreten sind, einen Preisbremse-Rechner auf unsere Website stellen.“

 

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Energiespar- und Energieeffizienzmaßnahmen

Und auch bei den Gaskosten sieht es längst nicht so schlimm aus, wie zeitweise gedacht. „Da der Erdgaspreis für unsere Privatkundschaft zum Jahreswechsel stabil bleibt, wird sich die Gaspreisbremse generell kostenmildernd auswirken – und das deutlich“, versprechen Köhler und Reuber mit Blick auf die Ankündigungen der Bundesregierung. „Viele MEGA-Kundinnen und Kunden werden durch Energiespar- und Energieeffizienzmaßnahmen zudem noch weitere Kostenreduzierungen erreichen oder haben hier bereits deutlich zurückgefahren. Wir erfahren hier neben manch sorgenvollen und ernsten Gesprächen gerade auch sehr, sehr viel positives Feedback zu unseren Beratungsangeboten, von den die Monheimer MEGA-Kundinnen und Kunden schon jetzt konkret profitieren.“ Auch mit der heimischen Industrie- und Geschäftskundschaft befinde sich die MEGA im ständigen Dialog, um alle Einsparpotenziale und Unterstützungsangebote auszuschöpfen.

 

Die MEGA berät

Jeden Dienstag finden von 16 bis 17 sowie von 17 bis 18 Informations- und Themenabende im Kundencenter der MEGA an der Rheinpromenade 3a statt. Anmeldungen spätestens am Montag zuvor unter Telefon 02173/9520-0 oder per E-Mail an info@mega-monheim.de. Sollte die Maximalzahl an Teilnehmenden bereits erreicht sein, werden Interessierte auch schon für die Folgewoche eingeplant. Nächster Termin ist am Dienstag, 13. Dezember, Anmeldeschluss der 12. Dezember. Von 16 bis 17 Uhr stehen auf vielfachen Wunsch weiter die Themen E-Mobilität und Photovoltaik und von 17 bis 18 Uhr die Themen Heizungsneubau und Sanierung im Fokus.

Bericht: Marjana Kriznik/Quelle: Stadt Monheim am Rhein

Foto: Pixabay

 

 


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