Verordnung tritt ab März in weiten Teilen außer Kraft
Seit rund zwei Jahren prägen sie nun das Stadtbild. An gefühlt jeder Ecke traf man auf eine Corona-Teststation (z.B. der Corona-Point in Hilden, Foto oben). Einerseits, weil es sicherlich notwendig war. Andererseits, weil damit einige findige Betreiber das Potential für lukrative Einnahmen erkannten.
Wie nahezu alle Corona-Schutzmaßnahmen neigt sich aber auch diese Sparte allmählich dem Ende entgegen: Wesentliche Teile der Coronavirus-Testverordnung des Bundes treten mit Ablauf des 28. Februar außer Kraft und werden nicht verlängert„, teilt der Kreis Mettmann mit: „Dies hat zur Folge, dass alle Schnellteststellen und PCR-Testzentren ihre Zulassung verlieren und schließen werden. Das gilt sowohl für die Probeentnahmestellen des Kreises als auch für alle privat betriebenen Teststellen. Es wird erwartet, dass auch diese Teststellen nach und nach bis zum Monatsende den Betrieb einstellen“, sagt die Kreisbehörde.
Was ist mit PCR-Tests?
Die Entscheidung, ob im Einzelfall eine PCR-Testung erforderlich ist, obliegt ab dem 1. März grundsätzlich den niedergelassenen Ärzten.
Die PCR-Teststelle des Kreises in Haan ist noch bis zum 17. Februar, montags bis freitags von 8.30 bis 16.30 Uhr, geöffnet.
Die Teststellen des Kreises in Langenfeld, Velbert und Ratingen öffnen noch bis zum 19. Februar täglich von 8.30 bis 16.30 Uhr.
Besonderheit: An Weiberfastnacht, 16. Februar, sind nur die PCR-Teststellen des Kreises in Langenfeld und Ratingen von 8.30 bis 13 Uhr geöffnet. Die Teststellen in Haan und Velbert sind an diesem Tag geschlossen.
Quelle: Kreis Mettmann
Archivfoto: anzeiger24.de
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