Deutschlandweit steigt die Inzidenz, also die Zahl der an Corona-Infizierten. Lag der Wert noch am Monatsanfang Juli im Kreis Mettmann bei 3,5, hat sie sich bis heute, 30. Juli, auf 26,6 fast verachtfacht.
Die Zahl der Infizierten hat sich hingegen lediglich vervierfacht von 50 auf 213 Personen.
Und die Anzahl der Erkrankten hat sich lediglich von fünf auf zehn verdoppelt.
Im Juli ist nur ein Betroffener verstorben, ein 84-jähriger Mann aus Velbert. Jeder Einzelfall ist traurig, die Gesamttendenz ist aber erfreulich: Das ist der niedrigste Monatswert seit Beginn der Pandemie.
Wie sieht die Inzidenz in den einzelnen Städten des Kreises aus?
Die Zahl der Infizierten, bzw. positiv getesteten Menschen, sieht in den einzelnen Städten sehr unterschiedlich aus und führt demzufolge auch lokal recht verschiedenen Inzidenzen.
Im Einzelnen unter Berücksichtigung der Zahl der in den vergangenen sieben Tagen Neuinfizierten bedeutet dies:
Hilden meldet 16 Infizierte = Inzidenz 28
Langenfeld meldet 8 Infizierte = Inzidenz 13
Monheim meldet 10 Infizierte = Inzidenz 23
Haan meldet 6 Infizierte = Inzidenz 19
Basierend auf den labortechnisch bestätigten Fällen sind am Freitag, 30. Juli, kreisweit 213 Infizierte, bzw. positiv getestete Menschen erfasst, teilt der Kreis Mettmann in seinem täglichen Report mit.
Mehr Details verrät das bekannte Schaubild vom Kreis Mettmann:
764 Menschen sind laut Kreis Kreis Mettmann bislang verstorben.
Wie immer der Hinweis: Ob die Personen „durch“ oder „mit“ ihrer Covid 19-Infektion verstorben sind, wird nicht unterschieden. Warum das so ist, hat uns das Robert-Koch-Institut erklärt.
Hinweis: Diese Seite wird täglich aktualisiert Wer sich noch einmal die älteren Berichte anschauen möchte, findet diese auf den Lokalseiten deinhilden.de, deinhaan.de, deinlangenfeld.de und deinmonheim.de.
Bericht: Walter Thomas
Foto: Pete Lintforth/Pixabay
Land NRW: Inzidenzstufe 3 bis 19. August ausgesetzt – Inzidenzwerte sollen neu bewertet werden
Auch wenn die Zahlen steigen: Die Landesregierung achtet auch auf die schweren Krankheitsverläufe und Krankenhauseinweisungen sowie Intensivbehandlungen. Und da diese Zahlen verhältnismäßig niedrig ist, soll es bis zum 19. August keine weiteren Einschränkungen aus der Inzidenzstufe 3 geben, die ab einem Wert von 50 erforderlich wären. Dazu zählen u.a. strengere Testpflichten und Zugangsbeschränkungen zum Handel, zur Gastronomie oder in Freizeiteinrichtungen.
Dies alles wird zunächst ausgesetzt, teilt das Land NRW mit: „Auch wenn Kommunen den Grenzwert von 50 dauerhaft überschreiten, bleibt es damit auch in diesen Kommunen grundsätzlich bei den Schutzmaßnahmen der Inzidenzstufe 2. Im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen mit Inzidenzwerten deutlich über 50 prüfen die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte jedoch gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium die Erforderlichkeit von gesonderten Regelungen.“
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wir haben derzeit eine vergleichsweise niedrige Landesinzidenz, eine moderate Dynamik im Infektionsgeschehen und wenig Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser – nicht zuletzt, weil wir die ältere Bevölkerung durch eine hohe Impfrate wirksam schützen können. Derzeit beraten Bund und Länder unter Einbindung des Robert Koch-Instituts und der Gesundheitsministerkonferenz über mögliche Neubewertungen der Inzidenzwerte und ein neues Indikatorenset zur Steuerung der Coronaschutzmaßnahmen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Situation in den Krankenhäusern ist das gut verantwortbar und geboten. Im Falle dynamischer Ausbruchsgeschehen haben wir zudem jederzeit die Möglichkeit, auf lokaler Ebene strengere Coronaschutzmaßnahmen durchzusetzen.“
Quelle: Land NRW
Derzeit gilt Landesinzidenzstufe 1
Dies sorgt vereinzelt wieder für eine etwas strengere Handhabung der Regelungen, u.a. diese:
Generelle Maskenpflicht in Innenräumen. Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.
Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.
In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.
Quellen: Kreis Mettmann/Land NRW
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