Wir haben da noch ein paar Nachfragen
Das klingt doch erst einmal hoffnungsvoll: Seit dem Wochenende sind einige Kontaktbeschränkungen (2G im Einzelhandel, unbegrenztes Treffen von immunisierten Menschen) aufgehoben.
Ab dem 4. März wird noch weiter geöffnet (z.B. 3G in der Gastronomie). Und am 20. März soll das Infektionsschutzgesetz ganz auslaufen.
Hier noch einmal der ➤ MPK-Beschluss zum nachlesen.
Wir haben trotzdem noch ein paar Verständnisfragen und uns an das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gewandt.
Dies sind die Antworten…
Krankenhaus-Situation
Die Öffnungsschritte werden vorgenommen, wenn es die Lage in den Krankenhäusern/auf den Intensivstationen zulässt.
In einem früheren Stufenplan des RKI (vergangener Herbst) hieß es: ab Stufe 5 (in Verbindung mit anderen Faktoren wie die Inzidenz) seien Einschränkungen notwendig, zum Beispiel Ladenschließungen.
Das ist inzwischen überholt.
Dennoch: NRW hat laut RKI in diesen Tagen eine ➤ Hospitalisierungsrate rund um 6.
Laut Deutscher Krankenhausgesellschaft liegen derzeit ca. 550 Covid 19-Patient(innen) auf den Intensivstationen in NRW und 5.060 positiv getestete Menschen (Stand: 18. Februar 2022).
Frage: Nach welchen Kriterien/Richtwerten wird entschieden, wann gelockert oder wieder eingeschränkt wird?
Antwort MAGS: „Das MAGS entscheidet aufgrund einer Gesamtschau der aktuellen Zahlen über die Vertretbarkeit von Lockerungen.
Die Krankenhaussituation stellt sich aufgrund der relativ milderen Verläufe der Omikron-Infektionen als belastet, aber nach wie vor beherrschbar dar. Sie wird allerdings durch den gleichzeitigen Personalausfall zusätzlich kritischer, der sich hier wie in anderen Branchen auswirkt. Von einigen Kliniken wird daher auch im Moment die Verschiebung elektiver Eingriffe berichtet.
Feste Grenzwerte setzt das MAGS bewusst nicht fest, weil gerade die unterschiedlichen Infektionslagen in den verschiedenen „Infektionswellen“ mit unterschiedlichen Virusmutationen gezeigt haben, dass die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Indikatoren und Risikobereichen immer unterschiedlich sind.“
Gelten diese Werte dann landesweit? Oder können die Maßnahmen also auch vom lokalen Infektionsgeschehen/Krankenhausstand abhängig gemacht werden?
Das MAGS sieht derzeit keine Begründung für unterschiedliche regionale Vorgehensweisen. Vor allem die Krankenhausbelegung ist wegen der üblicherweise gerade in Großstädten erfolgenden Unterbringung von schwer erkrankten Patient:innen auch aus dem Umland (z.B. in den Unikliniken) nicht aussagekräftig.
Im Kreis Mettmann liegen und lagen in den letzten Wochen ➤ ca. 6 – 12 Patient(innen) auf den Intensivstationen; zum Vergleich: in Düsseldorf sind es ca 30, in Köln ca. 40.
Die Zahl der Patient(innen) ist im Kreis Mettmann also relativ niedrig.
Lockerungen
Könnte also beispielsweise der Kreis Mettmann „lockerer“ werden als Düsseldorf?
Nein, weil gerade die Krankenhausbelegung wegen der häufigen regionale Umverteilung in Richtung Großstädte hier keine belastbare Aussagekraft hat. Zudem würden kleinräumig unterschiedliche Lockerungen infektiologisch unerwünschte Sogwirkungen auslösen.
Selbst wenn man also in Düsseldorf ein höheres Infektionsgeschehen annehmen würde, wäre es gerade kontraproduktiv, dieses durch lockerere Zugangsregelungen nach Mettmann zu “locken“.
Kann es theoretisch auch passieren, dass ein Bundesland lockert, das andere wieder einschränkt, wenn die Lage unterschiedlich ist?
Ja, solange es hier im Bundesgesetz eine Rechtsgrundlage gibt.
Wenn alles gut läuft, werden die Maßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz ab dem 20. März nicht mehr gültig sein.
Der Bund soll aber eine gesetzliche Regelung schaffen, dass die Länder trotzdem noch Maßnahmen zum „Basisschutz“ (z.B. Masken- und Testpflicht in bestimmten Bereichen) erlassen können.
Testzentren
Wie wird es mit der Test-Infrastruktur weiter gehen? Werden weiterhin Testzentren geöffnet bleiben? Und werden die Bürgertests weiterhin kostenlos bleiben?
Das muss der Bund im Rahmen der Weiterentwicklung der nationalen Teststrategie entscheiden, da dieser die Struktur bezahlt.
Hierzu hat inzwischen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine Stellungnahme abgegeben (➤ PK vom 18. Februar 2022): „Es steht derzeit nicht zur Debatte, dass die kostenlosen Bürgertest auslaufen, so lange es noch diese rekordverdächtigen Fallzahlen gibt.“
Wir haben noch mehr Fragen, und zwar zur Impfung.
Ach dazu haben wir interessante Antworten erhalten. Fortsetzung folgt…
Die Fragen stellte Achim Kaemmerer
Foto: G. Altmann/Pixabay
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