Bürgerbegehren Flüchtlingsunterbringung: TOP im Rat abgesetzt

Antrag der Oppositionsparteien vertagt

Die Oppositionsparteien hatten eine zusätzliche Ratssitzung mit dem Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Fertigstellung Schulgelände Krischerstraße“ für den 24. Januar beantragt.

 

Unterschriftenprüfung bis Ende Februar

Bürgermeister Daniel Zimmermann bat zu Beginn der Sitzung, dass der Antrag auf die nächste reguläre Sitzung des Rats am 20. März vertagt wird und der Tagesordungspunkt für den 24. Janauer abgesetzt würde. Die Unterschriften zu prüfen, würde bis Ende Februar noch andauern. So dass die Stadt bis dahin eine Beschlussvorlagen für die Sitzung am 20. März fertigen würde. Daniel Zimmermann: „Die Gemeindeprüfungsordnung sieht vor, dass wir nach Einreichung des Bürgerbegehrens unverzüglich über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit entscheiden sollen.“ Somit sei das Kriterium „unverzüglich“ eingehalten.

 

Zulässigkeit: Begründung fehle

Außerdem, so das Stadtoberhaupt, hätten sich die Antrag stellenden Ratsfraktionen nicht die Mühe gemacht, zu begründen, warum das Bürgerbegehren zulässig sein solle. „Damit fehlt für die heutige Sitzung auch jegliche Grundlage, um einen Zulässigkeits-  oder Unzulässigkeitsbeschluss zu fassen“, so Daniel Zimmermann. Der Bürgermeister führte weiterhin aus, warum der erste Antrag auf Vorprüfung vom 1. Dezember unwirksam gewesen sei. Die Gemeindeordnung sähe vor, dass der Antrag auf Vorprüfung von 25 Bürgern zu unterzeichnen sei. Zimmermann: „Die Initiatoren haben aber einfach Unterschriftenlisten aus dem Bürgerbegehren beigefügt. Der Antrag sei nur von den 3 Initiatoren unterzeichnet, aber nicht von weiteren 25 Bürgern.“

 

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Unterschriftenlisten mit 40 Unterschriften

Es hätten Unterschriftenlisten mit 40 Unterschriften beigelegen. „Aber das ist eben keine Unterschrift unter den Antrag selbst, sondern das sind Unterschriften zum Bürgerbegehren. Die Gemeindeordnung differenziert da ganz eindeutig“, betonte Daniel Zimmermann. Und wenn ein Antrag gestellt würde, der nicht in dem Maße unterzeichnet sei, wie die Gemeindeordnung das vorsieht, dann sei er per se unwirksam und keine Grundlagen für eine Beschlussfassung. Das Stadtoberhaupt weiter: „Die Initiatoren haben das selber vergeigt. Der Antrag auf Vorprüfung diente nicht dazu, Rechtssicherheit zu erlangen, wofür das Verfahren eigentlich da ist, sondern noch mal Fristverlängerung zu bekommen.“

 

Sondersitzung zugesagt

Markus Gronauer (CDU) zeigte sich verwundert, dass der Bürgermeister sich nicht in der Lage sah, dem Rat ein geprüftes Bürgerbegehren vorzulegen. Dieses sei seit langem eingereicht. Bürgermeister Daniel Zimmermann hätte dem Rat in der letzten Sitzung im Dezember eine Sondersitzung im Januar zugesagt. Gronauer: „Im Jahr 2011 hatte die Verwaltung das Bürgerbegehren für die Realschule zu prüfen. Da wurden die Unterschriften am 19.9. 2011 und die Verwaltung hatte in 10 Tagen, bis zum 29.9, 3942 zulässige Unterschriften geprüft.“ Gronauer zeigte sich verwundert, warum dies nun in 25 Tagen bei einer bei weitem größeren Verwaltung nicht möglich sei.

 

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Keine Grundlage für Bürgerbegehren

Die Gerichte, so Gronauer abschließend, werden zu werten haben, ob die Verwaltung ihrer Verpflichtung, den Antragstellern hilfreich zu sein, nachgekommen ist. Stefanie Einheuser (Peto) erklärte: „Es gibt heute formal betrachtet keine Grundlage für diese verstümperte Antiflüchtlingsbewegung.“ Die Stadt hat im Dezember zum Thema Zulässigkeit und Vorprüfung ein externes Rechtsgutachten beauftragt. Dieses wird zusammen mit den Ergebnissen der Unterschriftenprüfung Bestandteil der Beschlussvorlagen am 20. März.

Bericht: Marjana Kriznik

Fotos: Screenshot Rats-TV/Stadt Monheim am Rhein