Monheim am Rhein verleitet zur Gründung Scheinfirmensitzen
Die Stadt Monheim am Rhein lockt aufgrund der niedrigen Gewerbesteuersätze sogenannte Briefkastenfirmen. Das sind Unternehmen, die zum zum Schein einen Sitz an einem Ort mit niedrigem Steuersatz haben. So viele Briefkastenfirmen, wie behauptet, könne es in Monheim nicht geben, hatte das Stadtoberhaupt bereits vor Jahren bekräftigt. Die seien steuerrechtlich verboten und die Stadt vertraue da ganz auf das Finanzamt, hieß es seinerzeit.
Ermittlungen wegen Scheinfirmensitz
Seit einigen Monaten laufen Ermittlungen gegen eine Firma, die offiziell einen Sitz in Monheim und außerdem einen in Zossen in Brandenburg haben soll. Nur auf dem Papier. Tatsächlich operiert das Unternehmen von Köln aus, das einen höheren Steuersatz besitzt. Ende Mai hatte es in Monheim Razzien hierzu gegeben. Es soll um Steuerhinterziehung von bis zu 18 Millionen Euro gehen
Verdacht der Gewerbesteuerhinterziehung
Die zuständige Staatsanwaltschaft in Köln bestätigte anzeiger24 gegenüber Ermittlungen. „Ich kann grundsätzlich bestätigen, dass die Staatsanwaltschaft Köln – in geringem Umfang – Verfahren wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem Verdacht der Gewerbesteuerhinterziehung durch vorgeschobene Unternehmenssitze unter anderem in Monheim führt. Die Ermittlungen dauern an”, erklärt Staatsanwältin Stephanie Beller von der Staatsanwaltschaft Köln.
Briefkastenfirmen illegal
anzeiger24 wollte wissen, was die Stadt Monheim am Rhein eigentlich gegen Briefkastenfirmen unternimmt. „Briefkastenfirmen sind nach dem deutschen Steuerrecht unzulässig. Bei Anfragen die vermuten lassen, dass lediglich eine Firmenadresse gesucht wird, wird seitens der Wirtschaftsförderung immer klar kommuniziert, dass Briefkastenfirmen illegal sind und die Stadt Monheim am Rhein kein Interesse daran hat, dass sich solche Konstrukte in der Stadt etablieren“, so Birte Hauke von der Pressstelle der Stadt Monheim am Rhein.
Bürovermeitungen: Stadt informiert Finanzamt
Man sei als Stadt darauf auch in keinster Weise angewiesen und erziele hierüber keine Gewerbesteuerzahlungen, die für die Stadt Monheim am Rhein von Relevanz seien. „Die Stadtverwaltung gibt Informationen, die sie über derartige Bürovermietungen erhält, regelmäßig an die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung weiter“, so Hauke. Das zuständige Finanzamt in Hilden prüfe dann sehr genau und unabhängig, ob sich hinter einzelnen Postadressen unzulässige Briefkastenfirmen verstecken. „Sollten solche Modelle im Rahmen von Betriebsprüfungen auffliegen, werden auch die hierzu von der Stadt Monheim am Rhein erstellten Steuerbescheide wieder rückabgewickelt“, sagt die Stadtsprecherin. Welche Informationen die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung zuletzt sammeln konnte, über solche Ermittlungen würde die Stadt nicht informiert.
Bericht: Marjana Kriznik