Bezahlbare für Geflüchtete: Auch in Monheim?

Im Januar erhielten erste Flüchtlinge in NRW die Karte

Bezahlkarte statt Bargeld: Am Dienstag, 7. Januar 2025, ist die Bezahlkartenverordnung NRW (BKV NRW) in Kraft getreten und erhielten die ersten Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen die Bezahlkarte. Der Rat der Stadt Monheim am Rhein lehnt die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge ab und möchte Gebrauch von der sogenannten Opt-Out Regelung machen.

 

Bis zu 50 Euro pro Monat

Diese sieht vor, dass die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände abweichend von den Regelungen dieser Verordnung beschließen können, dass die Leistungen nach dem AsylbLG im Regelfall nicht in Form der Bezahlkarte erbracht werden. Weiterhin sieht § 5 BKV NRW vor, dass in der Regel ein Betrag von bis zu 50 Euro pro Person und Monat als Barleistung ausgezahlt werden darf (Barleistungsgrenze). Es existiert allerdings eine Härtefallregelung, bei der die Leistungsbehörde im Einzelfall zu Gunsten der Leistungsberechtigten von dieser Summe abweichen kann. Dies bedeutet, dass bei Geltendmachung/Vorliegen berechtigter Mehrbedarfe eine entsprechende Einzelfallprüfung stattfinden muss.

 

 

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Mehrarbeit und Mehrkosten

Die Stadt Monheim am Rhein sieht in Relation zu den aktuell bewährten Formen der Leistungserbringung, die in Monheim am Rhein derzeit bereits zu 95% bargeldlos auf Girokonten erfolgt, in der Umsetzung keine Verwaltungsvereinfachung, sondern Mehrarbeit und nicht zu beziffernde Mehrkosten. Sowohl in der Implementierungsphase als auch in der weiteren operativen Abwicklung würden nicht nur individuelle Mehrbelastungen für die Mitarbeitenden, sondern auch zusätzliche (noch nicht zu quantifizierende) Stellenbedarfe erwartet.

 

Diskriminierend und Stigmatisierend

Wie sich bereits die Sozialverbände in der Vergangenheit klar positioniert hätten, könne die Bezahlkarte in der Außenwirkung diskriminierend und stigmatisierend wirken. Sie schränke objektiv die Betroffenen in ihrer Entscheidungsfreiheit ein und verhinderte eine sparsame und selbstwirksame Lebensgestaltung. Die entsprechende Beschlussvorlage ist einer der Tagesordnungspunkte bei der Sitzung des Ausschusses für Inklusion, Soziales und Ordnung am 13. März.

Bericht: Marjana Kriznik

Foto: un-perfekt/Mohamed_hassan / Pixabay – Montage: anzeiger24.de

 


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