Arbeitspflicht für Asylbewerber: Was sagt die Stadt Monheim?

Stadt Essen und Saale-Orla-Kreis preschen vor – Ist das rechtlich auch zulässig?

Im thüringischen Saale-Orla-Kreis ist der Landrat Christian Herrgot (CDU) vorgeprescht. Und auch die Ruhrstadt Essen prüft jetzt eine Umsetzung der Maßnahme: Arbeitsfähige Asylbewerberinnen und -bewerber sollen zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden, erklärt Sozialdezernent Peter Renzel in der Neuen Ruhr Zeitung: „Bereits jetzt leisten viele Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften in der Stadt freiwillig gemeinnützige Arbeit, beispielsweise in der Grünpflege oder bei der Reinigung der Einrichtungen. Arbeit diene der Tagesstruktur und helfe beim Spracherwerb“, heißt es in dem Bericht: „Es ist der richtige Weg, das verpflichtend zu machen“, so Renzel.

 

Bürgermeister Zimmermann: „Schäbige Stimmungsmache“

Wäre das nun ein Mustermodell für weitere Städte? Wir fragen im Rathaus Monheim nach.

 

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Bürgermeister Daniel Zimmermann antwortet uns: „Eine vergleichbare Regelung wie im Saale-Orla-Kreis wird es in Monheim am Rhein nicht geben. Was der dortige Landrat betreibt, ist schäbige Stimmungsmache auf dem Rücken Geflüchteter. Ich kenne jedenfalls keine Geflüchteten, die ‚den ganzen Tag auf einer Parkbank sitzen‘, wie Herr Herrgott das gegenüber der Presse behauptet. Ich kenne dagegen Menschen, die keine Arbeitserlaubnis erhalten oder aber sehr lange darauf warten.“

 

Zugang zum Arbeitsmarkt: Welche Voraussetzungen gelten überhaupt?

Aber es heißt doch immer: Asylbewerberinnen und -bewerber dürfen per Gesetz überhaupt nicht arbeiten – auch wenn sie wollen? Nicht ganz. Rechtlich haben sie durchaus die Möglichkeit, eine Arbeit aufzunehmen – unter bestimmten Voraussetzungen.

Darauf angesprochen erklärt Bürgermeister Zimmermann: „Dass Asylbewerber ‚Zugang‘ zum Arbeitsmarkt haben, ist ein amtsdeutscher Euphemismus, der verschleiert, dass auch diejenige Personen, die die so genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllen, in jedem Einzelfall eine Arbeitserlaubnis benötigen. Diese wird von der örtlichen Ausländerbehörde (hier: Kreis Mettmann) erteilt. Dazu muss jeweils noch die Zustimmung der Agentur für Arbeit eingeholt werden.“

In der Praxis sei dieser Prozess jedoch „leider sehr langwierig und intransparent“, so Zimmermann: „Wenn man die Integration Geflüchteter wirklich verbessern möchte, muss man ihnen vor Ort Sprachkurse zur Verfügung stellen (was wir tun) und im Idealfall die Notwendigkeit der Beantragung von Arbeitserlaubnissen abschaffen (das könnte der Bundestag regeln).“

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos: Pixabay / Montage: anzeiger24.de 

 


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