
Die Einrichtung des muslimischen Friedhofs in Monheim auf dem Gelände des Waldfriedhofes war politisch nicht unumstritten. Zwar stimmte im Juli 2025 der Stadtrat einstimmig dafür, einen Teil des Waldfriedhofs an einen eigens gegründeten Trägerverein zu verkaufen. Inzwischen geht es jedoch vor allem um die Frage, ob der damalige Bürgermeister Daniel Zimmermann (PETO) beim Abschluss des Vertrages seine Befugnisse überschritten und die finanziellen Interessen der Stadt verletzt hat.
Die neue Ratsmehrheit aus CDU, SPD, Grünen und FDP lässt das Geschäft deshalb disziplinarrechtlich sowie zivil- und strafrechtlich prüfen. Externe Anwälte sollen klären, ob ein Dienstvergehen vorliegt und eventuell rechtliche Schritte erforderlich sind.
Kaufpreis deutlich reduziert
Nach der Ratsvorlage sollte die rund 12.500 Quadratmeter große Fläche für 675.702 Euro verkauft werden. Im später unterzeichneten Vertrag wurde jedoch offenbar nur ein vorläufiger Kaufpreis von 450.468 Euro vereinbart. Das sind rund 225.000 Euro weniger!
Zimmermann bestreitet die Abweichung nicht. Nach seiner Darstellung wurden dem neu gegründeten Friedhofsverein die ersten zehn von insgesamt 30 Jahresraten als Starthilfe erlassen. Er habe sich dabei innerhalb der vom Rat erteilten Handlungsvollmacht bewegt.
Genau das wird nun geprüft. Sollte der Rat einen konkreten Verkaufspreis beschlossen haben, wäre eine nachträgliche Reduzierung keineswegs nur ein technisches Vertragsdetail.
Bis zu 2,43 Millionen Euro Folgekosten
Noch schwerer wiegt der Vorwurf, dass die Stadt nach dem Vertrag erhebliche Folgekosten übernehmen soll, über die der Rat möglicherweise nicht vollständig informiert war. Genannt wird eine Summe von bis zu 2,43 Millionen Euro. Dazu gehören die Aufbereitung des Bodens, Baumarbeiten, die Sicherung und Unterhaltung der Wege sowie ein Zaun.

Besonders umstritten sind geschätzte 1,8 Millionen Euro für die Bodenaufbereitung. Auf dem Gelände befinden sich noch Überreste früherer Bestattungen. Deshalb müsste der Boden möglicherweise aufwendig ausgehoben und gesiebt werden.
Zimmermann hält diese Kostenschätzung für stark überhöht. Er geht von weniger als 300.000 Euro aus und fordert, entsprechende Angebote offenzulegen. Auch der Trägerverein bezweifelt die Millionensumme. Wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen, ist daher bislang offen.
Untreueverdacht ist noch kein Tatnachweis
Im Raum steht damit der mögliche Straftatbestand der Untreue. Dafür müsste allerdings nachgewiesen werden, dass Zimmermann seine Pflichten verletzt und der Stadt vorsätzlich einen finanziellen Nachteil zugefügt hat. Das ist bislang nicht festgestellt.
Ein niedriger Verkaufspreis bedeutet zudem nicht automatisch einen entsprechenden Schaden. Eine ehemalige Friedhofsfläche mit bestehenden Gräbern, langen Ruhezeiten und erheblichen Nutzungseinschränkungen lässt sich kaum wie ein gewöhnliches Baugrundstück bewerten.
Allerdings schreibt die Gemeindeordnung NRW grundsätzlich vor, dass kommunales Vermögen nur zum vollen Wert veräußert werden darf. Vergünstigungen aus öffentlichem Interesse sind möglich, müssten aber transparent begründet und vom zuständigen politischen Gremium getragen werden.
Sinnvolles Ziel, fragwürdiges Verfahren
Das Anliegen hinter dem Projekt bleibt nachvollziehbar: Muslimische Familien sollen ihre Angehörigen nach islamischen Regeln in ihrer Heimatstadt bestatten können. Der geplante Friedhof könnte der erste vollständig selbstverwaltete muslimische Friedhof Deutschlands werden.
Doch ein gesellschaftlich sinnvolles Ziel entbindet die Verwaltung nicht von einer transparenten und wirtschaftlichen Vertragsgestaltung. Der Rat hatte einem muslimischen Friedhof grundsätzlich zugestimmt. Ob er auch den reduzierten Kaufpreis, den Erlass von Raten und sämtliche Kostenübernahmen gebilligt hätte, ist eine andere Frage.
Der Trägerverein besitzt inzwischen einen wirksamen Vertrag und durfte darauf vertrauen, dass ein vom amtierenden Bürgermeister unterzeichnetes Geschäft rechtmäßig zustande gekommen ist. Eine Rückabwicklung könnte deshalb weitere finanzielle und juristische Risiken auslösen.
Die Prüfung muss nun zeigen, ob Zimmermann lediglich einen politisch großzügigen, aber rechtlich zulässigen Vertrag geschlossen hat oder ob er die Grenzen seiner Vollmacht überschritt. Bis dahin gilt für den früheren Bürgermeister die Unschuldsvermutung. Fest steht jedoch: Bei einem Geschäft mit möglichen Millionenfolgen hätten sämtliche Bedingungen vor der Entscheidung offengelegt werden müssen. Genau daran bestehen erhebliche Zweifel.
Quelle: Stadt Monheim
Bericht: LT
Fotos/Video: anzeiger24.de/
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