
Wenn der Kreis Mettmann wöchentlich die nächsten Geschwindigkeitsüberwachungen ankündigt, brausen die Diskussionen in den Sozialen Medien auf: „Warum gerade Straße X, aber nicht Straße Y?“, wird beispielsweise gefragt. Und oft heißt es auch: „Die Städte brauchen ja Geld“.
Doch wie ist das nun genau mit den Standorten und den Einnahmen? Was passiert bei den Blitz-Terminen der Kreispolizei?
Wir haben einmal nachgefragt, um diese Undeutlichkeiten endgültig zu klären.
Warum wo geblitzt wird
Der Kreis Mettmann betont, dass die Auswahl der Messstellen gesetzlichen Vorgaben folgt. Kontrolliert werde insbesondere an sogenannten Gefahrenstellen. Dazu zählen Unfallhäufungsstellen, Bereiche mit erhöhtem Unfallrisiko sowie Straßen in der Nähe von Schulen, Kindertagesstätten, stark genutzten Fuß- und Radwegen oder Baustellen. Auch Strecken, auf denen überdurchschnittlich häufig Geschwindigkeitsverstöße festgestellt werden, können gezielt überwacht werden.
Der Kreis widerspricht dabei ausdrücklich der häufig geäußerten Annahme, sogenannte „Raserstrecken“ würden nicht überwacht. Im Gegenteil: Werden dort besonders viele Verstöße festgestellt, können sie ausdrücklich als Messstellen ausgewählt werden.
Zum Einsatz kommen stationäre, semistationäre und mobile Messanlagen. Überwiegend arbeitet der Kreis dabei mit Lasertechnik. Lediglich eine stationäre Anlage sowie ein Messfahrzeug nutzen Radartechnik.
5,02 Millionen Euro Buß- und Verwarngelder – wer bekommt was?
Im Jahr 2025 wurden kreisweit insgesamt 118.594 Geschwindigkeitsverstöße dokumentiert. Dadurch sind rund 5,02 Millionen Euro an Buß- und Verwarngeldern zusammen gekommen.
Immer wieder wird behauptet, Kommunen würden mit Blitzern gezielt Geld verdienen. Der Kreis Mettmann stellt dazu klar: Die Einnahmen hängen davon ab, welche Behörde die Messung durchgeführt hat.
Werden Verstöße durch die Geschwindigkeitsüberwachung des Kreises festgestellt, fließen die Verwarnungs- und Bußgelder in die Kreiskasse.
Polizeiliche Verwarnungsgelder gehen dagegen an die Landeskasse. Kommt es zu einer gerichtlichen Entscheidung, wird die Geldbuße durch die Justizkasse eingezogen.
Das bedeutet konkret: „Kontrolliert die Polizei, wird der/die Fahrer:in häufig unmittelbar angehalten und erhält, sofern die Zuwiderhandlung mit einer Verwarnung geahndet werden kann, das Angebot, diese auch direkt zu begleichen“, erklärt uns ein Pressesprecher des Kreises Mettmann. „Dieses Geld fließt in die Landeskasse. Gleiches gilt auch für Zuwiderhandlungen im Verwarnungsbereich bei Geschwindigkeitsmessungen bei sogenannten Kennzeichenanzeigen, also wenn die Polizei beispielsweise bei Radarmessungen die Fahrer:innen nicht direkt anhält. Befindet sich der/die Fahrer:in bei seinem/ihrem Vergehen im Bereich eines Bußgeldes, übernimmt die Bußgeldstelle des Kreises – dann erhält die Kreiskasse das Geld.“
Die Kommunen Langenfeld, Monheim am Rhein und Velbert führen übrigens eigene Geschwindigkeitsmessungen durch. Die dort erzielten Einnahmen verbleiben in diesem Fall dann auch bei den Städten selber.
Bericht: LT / KA
Fotos: anzeiger24.de
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