Grundsteuerklärung: Portal Elstar überlastet

Viele Haus- und Wohnungseigentümer können Steuererklärung nicht übermitteln

Wer ein Haus oder Grundstück besitzt, muss zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober eine neue Steuererklärung abgeben. Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nimmt das zuständige Finanzamt nur noch online entgegen. Dazu können Bürgerinnen und Bürger das Portal „Mein ELSTER“ verwenden. Dort stehehn entsprechende Formulare bereit. Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums www.bundesfinanzministerium.de werden alle Informationen rund um die neue Grundsteuer detailliert zusammengefasst und erklärt.

  

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Verwaltungsportal Elstar überlastet

Das Verwaltungsportal Elstar (Elektronische Steuerklärung) ist derzeit jedoch überlastet, so dass viele Haus- und Wohnungseigentümer die Steuererklärung nicht übermitteln können. Auf Elstar heißt es : „Aufgrund enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform kommt es aktuell zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit. Wir arbeiten bereits intensiv daran, Ihnen so schnell wie möglich die gewohnte Qualität zur Verfügung stellen zu können.“ Betroffen ist den Angaben zufolge auch die Nutzung von Mein ELSTER sowie der App „ElsterSmart“, „wenn die ElsterSmart-App und Mein ELSTER auf unterschiedlichen Geräten verwendet werden“.

 

Unzureichende Digitalisierung

In den sozialen Netzwerken machen daher Nutzer zurzeit Ihrem Unmut darüber Luft. “Dass Elster überlastet ist, wenn ganz Deutschland die Grundsteuer neu erklären muss, zeigt, dass die Politik in unserem Land rund um die Digitalisierung noch immer nichts verstanden hat. Wann fällt endlich der Groschen?” schrieb ein Nutzer auf Twitter. Zwischenzeitlich kursierte auch gar das Gerücht die Grundsteuerklärung auf Elstar sei nur zu den Öffnungszeiten des Finanzamtes möglich.

  

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Geoportal: Stadt Monheim stellt Infos bereit

Die Stadt Monheim hat im Geo-Portal  Informationen bereit gestellt, wo Wohneigentümerinnen und –eigentümer aus Monheim am Rhein die nötigen Informationen finden können und wie sie die Steuererklärung abgeben können. Informationen zum Grundstück, wie beispielsweise auch die Flurstücksnummer können über das städtische Geo-Informationsportal GIS abgerufen werden. Unter geoportal.monheim.de/mapbender/application/geoportal sind zudem kostenfrei weitere Informationen zum Grundstück wie zum Beispiel Bebaubarkeit mittels Bebauungsplan zu bekommen. Weitere benötigte Informationen für die Grundsteuererklärung zum Bodenrichtwert können über das Portal des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Land NRW namens BORIS unter www.boris.nrw.de abgerufen werden.

Text: Marjana Kriznik

Foto: Screenshot/Pixabay; Montage: Marjana kriznik

 

 


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