Rat soll Aufhebungssatzung beschließen – hohe Hebesätze hatten zuvor für Kritik gesorgt

Monheim schafft umstrittene Grundsteuer C jetzt auch formal ab

Mit einem Hebesatz von bis zu 12.000 Prozent für unbebaute Grundstücke hatte Monheim zum Jahreswechsel für Schlagzeilen und Ärger gesorgt. Mit diesem in NRW einmalig hohen Steuersatz wollte die Stadt für mehr Wohnungsbau Druck machen. Die neuen politischen Mehrheiten hatten sich aber bereits kurz nach der letztjährigen Kommunalwahl entschieden, die umstrittene Grundsteuer C abzuschaffen.

Dies soll nun noch der Stadtrat mit einer entsprechenden Aufhebungssatzung beschließen, die rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll.

Hohe Hebesätze hatten für laute Kritik gesorgt

Die Grundsteuer C richtete sich an Eigentümer unbebauter, baureifer Grundstücke und sollte Anreize – oder eher Druck zur Bebauung – schaffen. Kritiker bezeichneten die Abgabe als unverhältnismäßig und warnten vor erheblichen finanziellen Belastungen für Eigentümer.

 

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Neben politischer Kritik wurden aber auch rechtliche Fragen aufgeworfen. Zwar können Kommunen ihre Hebesätze grundsätzlich selbst festlegen, allerdings dürfen Steuern nicht „erdrosselnd“ wirken. Ob diese Grenze im Fall Monheim überschritten worden wäre, ist offengeblieben, weil ein gerichtliches Urteil dazu bislang nicht ergangen ist. Mit der geplanten Abschaffung hat sich aber der Klageweg erübrigt.

Quelle: Stadt Monheim
Bericht: LT

Fotos/Video: anzeiger24.de/

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