
Am Freitagnachmittag, 24. April 2026, wurde ein 13-jähriger Junge bei einem Unfall mit einem gemieteten E-Scooter in Monheim schwer verletzt.
Gegen 16:25 Uhr war der Jugendliche auf dem Gehweg der Rheinuferpromenade unterwegs. Aus bisher ungeklärter Ursache verlor er plötzlich die Kontrolle über sein Fahrzeug und stieß dabei mit einem parallel fahrenden E-Scooter eines ebenfalls 13-Jährigen zusammen. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte.
Die alarmierten Rettungskräften transportierten das Opfer in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung. Der andere E-Scooter-Fahrer blieb glücklicherweise unverletzt.
Sicherheitshinweise der Polizei
Die Polizei nimmt den aktuellen Vorfall zum Anlass, um auf die aktuell gültigen Regeln bei der Benutzung eines E-Scooters hinzuweisen:
- E-Scooter dürfen erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren genutzt werden.
- Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren.
- E-Scooter unterliegen einer Versicherungspflicht.
- Die Nutzung von Radwegen und Radfahrstreifen ist erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. In einer Fußgängerzone sowie auf Gehwegen sind E-Scooter verboten.
- Es gelten die Alkoholgrenzwerte wie im Autoverkehr.
Quelle: Polizei Kreis Mettmann
Symbolfoto: anzeiger24.de
bearb.: KA
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