
Am heutigen Montag, 23. Februar 2026, richtet sich die Aufmerksamkeit von Polizei und Verkehrsteilnehmenden auf den Düsseldorfer Stadtteil Garath. Dort sind mehrere Versammlungen angemeldet, die sich teilweise als Demonstrationszüge durch den Stadtteil bewegen werden. Nach Angaben der Polizei ist insbesondere zwischen 16 und 22 Uhr mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen, heißt es in einer Mitteilung.
Grund ist der Auftritt des thüringischen AfD-Chefs Björn Höcke im örtlichen Kulturhaus. Mehrere Demonstranten haben Proteste angekündigt.
Sperrungen und Staus bis in den Abend
Weil einzelne Versammlungen von Aufzügen durch Garath ziehen, werden Straßen abschnittsweise gesperrt. Auch die Frankfurter Straße, eine der wichtigsten Verkehrsachsen in diesem Bereich, ist zeitweise nicht für den Individualverkehr passierbar. Das dürfte sich vor allem auf die Münchener Straße sowie die Frankfurter Straße in südlicher Fahrtrichtung auswirken – hier sind längere Wartezeiten nicht ausgeschlossen.
Polizei bittet um weiträumige Umfahrung
Um die Auswirkungen für unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger möglichst gering zu halten, setzt die Polizei zahlreiche Einsatzkräfte ein und steuert den Verkehr situationsabhängig. Dennoch raten die Behörden dazu, den betroffenen Bereich großzügig zu umfahren oder mehr Zeit einzuplanen.
Neutralität und Schutz der Grundrechte
Im Mittelpunkt des Polizeieinsatzes stehe der Schutz der Versammlungsfreiheit, heißt es weiter. Die Einsatzkräfte begleiten die angemeldeten Veranstaltungen unabhängig von deren Inhalten und verstehen sich als „Garant für einen geordneten und friedlichen Ablauf„. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass sich alle Beteiligten an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Klare Linie bei Blockaden und Störungen
Deutlich macht die Polizei zugleich, dass Blockadeaktionen – sei es gegen Versammlungen oder zulasten des Straßenverkehrs – strafrechtliche Konsequenzen haben können. In solchen Fällen werde konsequent eingeschritten.
Friedliche Teilnehmende könnten zu einem störungsfreien Verlauf beitragen, indem sie sich klar von Gewalt und Straftaten distanzieren.
bearb. GT
Quelle: Kreispolizeibehörde Mettmann
Archivfoto: anzeiger24.de
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