Führerschein-Umtausch – Kreis Mettmann bietet bequemen Online-Service an

Alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Scheckkarten-Fahrlizenzen müssen jetzt aktualisiert werden

Erst wurden die guten alten rosafarbenen und grauen Führerscheine in Papierform durch Scheckkarten-Format ersetzt. Doch ein Teil davon ist nun auch bald veraltet: Derzeit läuft die Umtauschfrist für alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Scheckkarten-Führerscheine. Stichtag ist der 19. Januar 2026. Später ausgestellte „Fahrerlaubnis-Ausweise“ sind in den folgenden Jahren an der Reihe. Der gesamte Umtauschprozess muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. 

Ist das nicht sehr aufwendig, wenn man deswegen nun zum Amt muss? Nicht unbedingt, denn der Kreis Mettmann hat auf seiner Internetseite einen Online-Antrag eingestellt.

Das Formular kann also bequem von zu Hause aus ausgefüllt werden.

 

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Die Kreisbehörde ergänzt: „Auch wenn Ihr Führerscheindokument nicht mehr gültig ist, hat dies keinen Einfluss auf Ihre Fahrerlaubnis. Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht weiterhin und ist nicht erloschen.“

Allerdings: „Das Führen eines Kraftfahrzeuges mit einem ungültigen Dokument hätte unter Umständen ein Verwarngeld zur Folge.“

 

Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch stellt die Kreisverwaltung Mettmann ebenfalls online zur Verfügung.

 

Quelle: Kreis Mettmann

bearb.: KA

 

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