Silvesterfeuerwerk: Was ist in der Stadt erlaubt?

Zum zweiten Mal in Folge bundesweites Verkaufsverbot

Auch Silvester steht dieses Jahr wieder unter einem anderen Stern, was die Feierlichkeiten angeht: Große Silvesterpartys sind verboten, auch der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Davon – Restbestände an Böllern zu zünden – wird wegen der Verletzungsgefahr und den möglichen Ansturm auf Krankenhäuser abgeraten. Außerdem können die Kommunen Böllerverbotszonen festlegen. In Berlin gibt es ganze 53 davon! Wieviele im dagegen kleinen Monheim?

 

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Keine typischen Silvester-Tourismus-Hotspots

Die Antwort in der Gänselieselstadt ist kurz: „Da wir keine typischen Silvester-Tourismus-Hotspots wie in Berlin das Brandenburger Tor, die Düsseldorfer Altstadt oder die Domplatte in Köln haben, werden wir keine gesonderte Allgemeinverfügung für bestimmte Straßenzüge oder Plätze im Stadtgebiet herausgeben“, sagt Stadtsprecher Thomas Spekowius. Da der Verkauf von Pyrotechnik ja nun auch das zweite Jahr in Folge verboten sei, dürften sich die Privatvorräte inzwischen auch in Grenzen halten. „Öffentliche Feuerwerke sind per se durch die Verordnung untersagt“, so Spekowius.

 

 

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Feuerwerkskörper aus Online-Shops

Was Privatvorräte oder Feuerwerkskörper aus dubiosen Online-Shops oder dem Ausland anbelangt: Im heimischen Garten, wie überhaupt, darf eigentlich altes Feuerwerk gezündet werden. Eigentlich. Denn Böller haben zwar meist kein Ablaufdatum, aber wenn sie lange gelagert haben, könne diese zum Blindgänger werden oder durch eine verlangsamte Reaktion zu gefährlich werden. In Deutschland zugelassen sind Böller der Kategorien F1 und F2. Im ausland, wie etwa in Polen werden ganzjährig Feuerwerkskörper der Kategorie F3 verkauft. Der Import und das Anzünden dieser Böller sind jedoch in Deutschland verboten. Sie enthalten große Mengen Schwarzpulver. Nicht legale Feuerwerkskörper tragen oftmals Namen wie M80, M100, Blockbuster und Ähnliches.

 

Verbot könnte illegale Käufe befeuern

Ein Chirurg äußerte dem WDR Kritik Kritik gegenüber Kritik zum Feuerwerkverkaufs-Verbot im Hinblick auf die Vermeidung möglicher Verletzungen. Das Verbot selber könnte zu vermehrten Käufen von illegalen Böllern führen und Verletzungen durch deren Abbrennen zur Folge haben, so der Medinziner.

Text: Marjana Kriznik

 Foto: Pixabay

 

 

 


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