Quarantänepflicht: Wie überprüft die Stadt Reiserückkehrer?

Regelungen von Kreis und Gesundheitsamt

Am 1.08. trat die neue Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft. Fortan werden Risikogebiete in nur noch zwei Kategorien klassifiziert. Außerdem besteht neben einer Test- bzw. Nachweispflicht für Einreisende die Pflicht zur Quarantäne, nachdem Reisende aus Risikogebieten nachhause zurück gekehrt sind.

 

Wird jeder Quarantänepflichtige überprüft?

Anzeiger24 sprach mit dem Kreis und dem Ordnungsamt der Stadt über die Überwachung der Einhaltung der Quarantäne von Rückkehrern aus Risikogebieten. Wird jeder Qurantänepflichtige überprüft oder werden nur Stichproben unternommen? Daniela Hitzemann, Sprecherin des Kreises Mettmann, erklärt: „Es gibt nur noch drei Kategorien: kein Risikogebiet, Hochinzidenzengebiet und Virusvariantengebiet. Das Gesundheitsamt überprüft stichprobenartig die digitalen Einreiseanmeldungen für Einreisende aus Risikogebieten mit den hochgeladenen Nachweisen. Die Einhaltung der Quarantäne wird von den örtlichen Ordnungsämtern kontrolliert.“

 

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Keine Quarantäneverkürzung für Geimpfte

Kehren Reiserückkehrer aus einem Urlaubsort  ohne Einstufung zurück, sind keinerlei Maßnahmen erforderlich. Nach einem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet müssen sich Urlauber zuhause für 10 Tage in Selbstquarantäne begeben. Eine Quarantäneverkürzung für Ungeimpfte ist nach fünf Tagen durch einen PCR-Test möglich. Bei Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet müssen Reisende eine Quarantänezeit von 14 Tagen einhalten. Eine Quarantäneverkürzung für Ungeimpfte durch einen PCR-Test ist nicht möglich. Eine Quarantäneverkürzung für Geimpfte gibt es in beiden Fällen nicht.

  

 

Stadt Monheim kontrolliert seit dem 19. Juli

Die Stadt Monheim kontrolliert seit dem 19. Juli Bürger, die aus Hochrisiko- und Variantengebieten nach Deutschland einreisen, wie Sebastian Johnen, Leiter des städtischen Bereichs Ordnung und Soziales, erzählt. Johnen: „Die Daten werden vom Kreis vorgefiltert und wir erhalten jeden Tag eine Excell-Liste mit Daten von Rückkehrern aus Hochrisiko- und Variantengebieten. Diese kontrollieren wir dann stichprobenartig.“ Mitarbeiter des Ordnungsamtes rufen die Bürger an, unter Umständen übermitteln Rückkehrer dem Ordnungsamt ein aktuelles Foto von sich im heimischen Umfeld. Wenn die Situation nicht eindeutig am Telefon zu klären ist, fahre der Außendienst zuhause bei den Reiserückkehrern vorbei. „Bislang haben wir 39 Personen überprüft“, erklärt Sebastian Johnen. Davon sei eine Person aus Brasilien, einem Virusvariantengebiet eingereist. Die übrigen kontrollierten Reiserückkehrer seien aus klassischen Urlaubsregionen eingereist wie Spanien, Portugal, Ägypten, den Niederlanden und Großbritannien. „Unsere Erfahrungen sind bislang sehr positiv, die aus dem Urlaub zurückkehrenden Bürger gehen sehr verantwortungsbewusst mit der Einreiseanmeldung und der Quarantäne-Regelung um.“ Bei Verstößen geht der gesetzliche Bußgeldrahmen bis 25.000 Euro. Johnen: „Eine pauschale Bußgeldhöhe pro Quarantäneverstoßen gibt es so nicht. Die Höhe muss immer im Einzelfall festgesetzt werden und hängt maßgeblich davon ab, ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, wie wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreffenden sind und weitere individuelle Faktoren des Einzelfalls.“

Text: Marjana Kriznik

Fotos: Pixabay; Montage: Marjana Kriznik

 

 

 

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