Illegales Fahrzeugrennen: Polizei beschlagnahmt zwei Fahrzeuge

Beteiligt waren ein Haaner (20) und eine Hildenerin (18)

In der Nacht zu Samstag, 7. August, wurde eine Zivilstreife der Polizei in Monheim  Zeuge eines illegalen Fahrzeugrennens. Die Beamten stoppten die Fahrer eines VW Polo sowie eines Audi A3 nahe der Berghausener Straße und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Teilnahme an einem illegalen Fahrzeugrennen gegen den 20-jährigen Haaner und die 18-jährige Hildenerin ein. Die Führerscheine sowie die Fahrzeuge wurden beschlagnahmt.

 

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Mit aufheulenden Motoren über Rheinpromenade

Das war geschehen: Gegen 1:20 Uhr beobachtete eine zivile Streifenwagenbesatzung, wie ein VW Polo sowie ein Audi A3 mit aufheulenden Motoren die Rheinpromenade in nördlicher Richtung befuhren. Kurz vor der Einmündung zur Sandstraße überholte der VW Polo den vorausfahrenden Audi A3 mit hoher Geschwindigkeit und beide Fahrzeuge setzten ihre Fahrt in Richtung Berghausener Straße fort. In dem folgenden Kreisverkehr befuhr der VW den Kreisverkehr ohne auszufahren und der Audi bog als erstes Fahrzeug auf die Berghausener Straße ab.

 

Geschätzt mit doppelter erlaubter Geschwindigkeit

Trotz der auf diesem Abschnitt lediglich zugelassenen 30km/h fuhren beide Fahrzeuge mit geschätzter doppelter Geschwindigkeit über die Berghausener Straße. Hinter der Einmündung zur Baumberger Chaussee überholte der Fahrer des VW Polo den Audi A3. Aufgrund einer baulichen Fahrstreifenbegrenzung durch Leitzylinder konnte der Fahrer den VW Polo nicht zurück auf die Richtungsfahrbahn lenken und musste die Berghausener Straße somit auf der Gegenfahrbahn befahren. Nur durch einen glücklichen Umstand kam es auf der sonst auch zur Nachtzeit relativ stark frequentierten Straße nicht zu einem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Am Ende der baulichen Trennung setzte sich der VW Polo vor den Audi A3 bis zur Einmündung zur Konrad-Zuse-Straße / Heinrich-Hertz-Straße. An der für Linksabbieger Grünlicht zeigenden Ampel bog der Audi nach links auf die Heinrich-Hertz-Straße ab, während der VW Polo trotz Rotlicht nach rechts in die Konrad-Zuse-Straße abbog. Die zivile Streifenwagenbesatzung stoppte die Fahrt des VW Polo und gab sich als Polizeibeamte zu erkennen. Zusätzlich angeforderte Einsatzkräfte konnten den Audi A3 auf einem Tankstellengelände an der Heinrich-Hertz-Straße antreffen.

 


 

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20-Jähriger machte keine Angaben zum Tatvorwurf

Der 20-jährige Fahrzeugführer des VW Polo machte nach einem erfolgten Tatvorwurf keine Angaben zum Sachverhalt. Die 18-jährige Fahrerin des von ihr ausgeliehenen Audi A3 bestritt, an einem Fahrzeugrennen teilgenommen zu haben. Die Beamten beschlagnahmten sowohl die Führerscheine der beiden Fahrzeugführer als auch die von ihnen geführten Fahrzeuge. Sowohl dem 20-jährigen Haaner als auch der 18-jährigen Hildenerin wurde bis auf weiteres das Führen jeglicher führerscheinpflichtiger Fahrzeuge untersagt. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige wegen einer Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen gemäß §351 d StGB und fertigten eine Meldung an das Straßenverkehrsamt, mit der Bitte um eine Eignungsüberprüfung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

 

Null-Toleranz-Strategie der NRW-Polizei

Das Leid, das den Opfern von Autorennen, ihren Familien und Freunden zugefügt wird, lässt sich kaum ermessen. Der Gesetzgeber hat deshalb 2017 die Strafen dafür deutlich verschärft. Der dazu neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Zusätzlich können sogar die benutzten Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur Enteignung eingezogen werden, ggf. selbst dann, wenn sie dem Fahrer nicht gehören. Regelmäßig werden aber nach solchen Rennen die Fahrerlaubnisse des oder der Beschuldigten entzogen. Die Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Hier gilt die Null-Toleranz-Strategie der NRW-Polizei. Menschen, die durch ihr Rasen aus eigensüchtigen Motiven das Leben von Unbeteiligten gefährden, werden durch die Polizei konsequent verfolgt.

Quelle und Foto: Kreispolizei Mettmann

 

 

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