Hundesteuer-Einnahmen: Wieviel verdient die Stadt?

Zuwachs bei Hundesteuer-Einnahmen in der Gänselieselstadt

Die Einnahmen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen aus Hundesteuer erreichten im ersten Halbjahr 2021 mit 64,8 Millionen Euro einen neuen Höchststand. Die Stadt Monheim verzeichnete in 2020 im Vergleich zu 2019 einen Zuwachs von fast 12.000 Euo. Die Höhe der Hundesteuer ist regional unterschiedlich. anzeiger24 hat bei der Stadt Monheim in Sachen Hundesteuer nachgefragt.

 

 


 

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Wann gab es die letzte Erhöhung der Hundesteuer in Monheim?

Die letzte Erhöhung gab es zum 1.01.2006, damals von 108 auf 132 Euro pro Hund pro Jahr. Die aktuell geltende Hundesteuersatzung in Monheim am Rhein stammt vom 20.12.2018. Die Steuern wurden seinerzeit deutlich gesenkt und neu gestaffelt – auf 96 Euro für einen Hund, 120 pro Tier bei zwei Hunden, und 144 Euro, wenn es drei und mehr sein sollen. Ein oder mehrere nach Landeshundegesetzes als „gefährlich“ eingestufte Hunde kosten ab dem ersten Tier durchgängig 960 Euro.

 

Wie hoch waren die Einnahmen in 2019 und 2020?

246.877 Euro im Jahr 2019 und 258.620 im Jahr 2020.

 

 

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Welchen Beitrag leistet die Stadt im Gegenzug für die Hundehalter(innen), z.B. Kotbeutelspender, Hundewiesen etc.?

Die Stadt stellt nicht nur Hundekotbeutelspender auf, sondern bestückt diese auch und leert regelmäßig die dazugehörigen Abfallbehälter. Des Weiteren stellt die Stadt eingezäunte Hundewiesen und Freilaufflächen bereit, reinigt diese und mäht. Und sie reinigt die Straßen – denn trotz vieler sehr aufmerksamer Hundehaltenden, machen die Tiere immer noch deutlich häufiger auf die Straße als die meisten Frauchen und Herrchen.   

 

Gab es einen „Corona-Effekt“; also haben sich in 2020 mehr Menschen einen Hund zugelegt? Und gab es in den letzten Monaten (nach den Lockerungen) wieder vermehrt Abmeldungen?

Eher ja. Der Hundebestand hat sich innerhalb des Jahres 2020 zumindest um 92 Hunde erhöht. Dieser Wert liegt deutlich über den Vorjahren (2019: 33 und 2018: 25). Vermehrte Abmeldungen sind im laufenden Jahr nicht zu verzeichnen, derzeit hat sich der Hundebestand im Jahr 2021 um 63 Hunde erhöht.

 

 


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Ist es richtig, dass die Einnahmen „nicht zweckgebunden“ sind, bzw. wofür verwendet die Stadt Monheim die Einnahmen? Einige Community-Mitglieder behaupten sogar, eine Steuer sei grundsätzlich „nicht zweckgebunden“. Was ist nun (vom Gesetzgeber her) richtig?

Richtig ist: Es gehört zu den Grundsätzen der Steuerpolitik, dass Steuern nie zweckgebunden sind. Jeder Steuer-Euro fließt unabhängig von der Steuerart, also Lohnsteuer, Mineralölsteuer etc. immer in die Gesamtmasse des Haushalts, aus dem wiederum alle Ausgaben finanziert werden. Es werden zum Beispiel auch nicht weniger Straßen oder Brücken saniert, wenn die KFZ-Steuer in einem Jahr mal niedriger ausfällt. Und mit der 1902 mal zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte eingeführten Schaumweinsteuer, die bis heute vom Bund erhoben wird, werden unserer Kenntnis nach inzwischen auch keine kaiserlichen Kriegsschiffe mehr finanziert. In Abgernzung dazu gibt es  auch zweckgebundene Abgaben. Hierbei handelt es sich dann um Gebühren und Beiträge, die zum Beispiel gezielt für die Straßenreinigung, die Müllabfuhr oder auch den neuen Personalausweis erhoben werden. 

 

 

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Oder wird die Hundesteuer eher als „Vermeidungssteuer“ betrachtet, also zur Vermeidung, dass sich eine Person mehrere Hunde hält? Und hat sie diesen Effekt Ihrer Meinung nach bewirkt?

Steuern dienen, so verrät es bereits der Name, zum Steuern. So können Sie über deren Erhebung zum Beispiel verhindern, dass in einer Stadt, in der vielleicht 500 Hunde noch prima gemeinsam mit den dazugehörigen Menschen leben können, plötzlich 50.000 über die Straße laufen. Deshalb steigen die Steuerabgaben in Monheim am Rhein auch mit der Anzahl der Tiere in einem Haushalt. Und vom Land als gefährlich eingestufte Hunde sind in der Haltung um ein Vielfaches teurer als normale Hunde (siehe oben). Das Steuern funktioniert aber auch in die andere Richtung. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonstiger hilfsbedürftiger Personen dienen oder die als Rettungshunde eingesetzt werden, sind zum Beispiel komplett steuerbefreit. Eine einjährige Steuerbefreiung gilt zudem auch für Tiere, die nachweislich aus dem Tierheim kommen oder über eine Tierschutzorganisation vermittelt wurden. Auch das ist eine Steuerregelung, über die die Stadt bewusst lenken möchte. 

 

 

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Die Stadt ist nicht der Gesetzgeber; aber vielleicht könnten Sie erklären, warum es auf andere Haustiere (z.B. Katzen) keine Steuer gibt?

Siehe Steuern: Katzen verursachen der Allgemeinheit in aller Regel deutlich weniger Kosten, etwas mit Blick auf Auslaufflächen und Straßenreinigung – insbesondere wenn sie keine Freigänger sind. Ähnlich wie Wellensittiche und Goldfische werden sie zudem nur höchst selten als gefährlich eingestuft. Auch die Umsetzung einer Katzensteuer würde sich vermutlich deutlich schwieriger gestalten als bei Hunden. Im Gegensatz zu diesen, spazieren Katzen mit ihren Halterinnen und Haltern nur in Ausnahmefällen an der Leine durch die Stadt. Es wäre demnach nur mit großem Aufwand festzustellen, wem eine frei herumlaufende Katze tatsächlich gehört. Manche Katzen ziehen auch mehrmals im Leben um, suchen sich neue Haushalte, in denen sie als zugelaufen versorgt werden oder lassen sich von mehreren Menschen gleichzeitig durchfüttern.

Text: Marjana Kriznik/Achim Kämmerer

Foto: Pixabay

 


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