Corona Update: Was gilt nun für Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt?

Kreis Mettmann: Inzidenz, Hospitalisierung, Infektionen

.

Wie schon mehrfach berichtet, gilt seit Ende vergangener Woche eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung in NRW.

 

➤ Die aktuellen Fallzahlen im Detail…

 

Hier noch einmal:

➤ Die wichtigsten Neuregelungen: 2G+ in Gastronomie, Sport etc., Testpflicht, Maskenpflicht

 

Und kaum glaubten wir, alles verinnerlicht zu haben, veröffentlicht das NRW-Gesundheitsministerium über das Wochenende eine weitere geänderte Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO): „Für Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts von infizierten Personen gelten dringende Empfehlungen zur eigenverantwortlichen Absonderung. Alle weiteren Regelungen treffen die zuständigen Gesundheitsämter vor Ort [Anm.d.Red.:  Welche Regelungen das sind, erläutert das Kreisgesundheitsamt Mettmann hier]„, 

 

Die nun veröffentlichten Änderungen beinhalten insbesondere folgende Regelungen:

 

Isolierung auch ohne behördliche Anordnung

Wer selbst infiziert ist (Nachweis durch offiziellen Schnelltest oder PCR-Test), muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn volle Tage (ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in Isolierung. Eine gesonderte behördliche Anordnung ist darüber hinaus auch nicht für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne erforderlich. Die infizierte Person kann die zehn Tage aber eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test erforderlich. Für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. ist für eine Freitestung immer ein PCR-Test erforderlich, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.
Bei PCR-Tests genügt auch ein Test mit einem CT-Wert über 30 für die Beendigung der Isolierung. Der Testnachweis muss für mögliche Kontrollen der Behörden für mindestens einen Monat aufbewahrt werden.
Zudem müssen die infizierten Personen ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich eigenständig von der Infektion informieren. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand, oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.

 

Kontaktperson aus dem selben Haushalt: Automatisch Quarantäne

Wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im selben Haushalt lebt, muss ebenfalls automatisch in Quarantäne. Diese dauert wie die Isolierung ebenfalls grundsätzlich zehn Tage – gerechnet ab Symptombeginn oder positiver Testung der infizierten Person. Auch hier kann bei Symptomfreiheit eine Verkürzung auf sieben Tage durch einen negativen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test erfolgen, wobei der Testnachweis ebenfalls für mindestens einen Monat aufbewahrt werden muss.
Bei Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schülerinnen und Schülern kann die Quarantänezeit mit einem negativen Test sogar auf fünf Tage verkürzt werden. Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, ist unverzüglich ein PCR-Test vorzunehmen.

 

Andere Kontaktpersonen: Quarantäne nur auf behördliche Anordnung  

Bei anderen Kontaktpersonen, bei denen sich der Kontakt beispielsweise über einen gemeinsamen Gaststättenbesuch, die gemeinsame Sportausübung oder ein sonstiges Treffen ergeben hat, gibt es keine automatische Quarantäne. Hier greift eine Quarantäne nur, wenn das Gesundheitsamt sie ausdrücklich angeordnet hat.
Dabei sollen die Gesundheitsämter die gleichen Vorgaben zu Dauer und Verkürzungsmöglichkeiten anwenden wie bei Kontaktpersonen im eigenen Haushalt.
Ohne eine offizielle Quarantäneanordnung wird ein verantwortungsvolles Verhalten von den Kontaktpersonen erwartet (zum Beispiel durch Kontaktreduzierung über das Tragen einer Maske bis hin zur Selbstisolierung bei fehlender ausreichender Immunisierung).

 

Welche Ausnahmen gelten bei Auffrischungsimpfung, Genesung und zweifacher Impfung?

Für diese Vorgaben gelten zugleich Ausnahmeregelungen, die das Gesundheitsministerium ebenfalls an die RKI-Vorgaben angepasst hat. Demnach müssen folgende Fallgruppen als Kontaktpersonen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne:

– Personen mit einer Auffrischungsimpfung: Hier sind bei jeglicher Kombination der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe insgesamt immer drei Impfungen erforderlich.
Dies gilt nach einer ebenfalls gestern erfolgten Änderung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) inzwischen auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (zuvor waren hier bei einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson insgesamt nur zwei Impfungen für eine Boosterung nötig).

Geimpfte Genesene: Dies gilt für vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben.
Unabhängig von der Reihenfolge reichen also eine Genesung und mindestens eine Impfung. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis.

– Personen mit einer zweimaligen Impfung: Dies gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung.

Genesene: Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

 

So geht das Gesundheitsamt Kreis Mettmann vor 

Alle weiteren Regelungen treffen die zuständigen Gesundheitsämter vor Ort, heißt es aus dem Ministerium.

 

Das Gesundheitsamt im Kreis Mettmann hat dazu nun folgendes Schaubild veröffentlicht:

2022-01-17-grafik-quarantaene

 

Soweit alles verstanden…?

.

Die Lage im Kreis Mettmann

 

Krankenhaus-Belegungen 

Bundesweite Hospitalisierungsrate: 3,14 (Fälle pro 100.000 Einwohner bundesweit) am Montag, 17. Januar (3,23 am Freitag, 3,32 am Samstag, 3,36 am Sonntag). 

NRW-landesweite Hospitalisierungsrate: 2,87 am Montag (2,95 am Freitag, 3,25 am Samstag, 3,04 am Sonntag).

 

Quelle und mehr Details: ➤ Robert-Koch-Institut und ➤ Covid19-Trends Deutschland

 

Betten-Belegungen im Kreis Mettmann

52 Personen am heutigen Montag „im Krankenhaus“ (55 am Freitag, 54 am Samstag, 51 am Sonntag). Das ergibt laut Kreisgesundheitsamt eine lokale Hospitalisierungsinzidenz von 2,87 (2,95 am Freitag, 3,25 am Samstag 3,04 am Sonntag).

 

Hinweis: Auch Patientinnen und Patienten, die nicht auf der Intensivstation, aber „mit Covid“ im Krankenhaus liegen, werden als Covid-Patienten gezählt. Also auch beispielsweise ein Patient mit Beinbruch, der positiv getestet ist, aber weder an Covid 19 erkrankt ist, noch Symptome hat. 

 

Auf den Intensivstationen im Kreis Mettmann sind am Montag 53 von 63 Betten belegt (drei mehr als am Freitag). Diese Angabe bezieht sich allerdings auf alle Intensivpatienten, also nicht nur die Covid 19-Betroffene. 

Sieben Patient(innen) sind wegen Covid 19 in intensivmedizinischer Behandlung (eine Personen weniger als am Freitag), drei Personen werden invasiv beatmet (drei Person weniger als am Freitag).

 

11,11% von der Gesamtzahl der Intensivbetten sind nach wie vor mit Covid 19-Patienten belegt (12,7% am Freitag). Diese Zahl schwankt aber auch je nach Bettenkapazität

Quelle: DIVI Intensivregister

 

__________________________________________________________________

 Zur Impfung?

➤ Hier gibt es alle mobilen Termine und Standorte im Kreis Mettmann

 __________________________________________________________________

 

Inzidenz 

Nach der aktuellen Datenlage liegt die Inzidenz im Kreis Mettmann am heutigen Montag, 17. Januar, bei 554,4 (588 am Freitag, 584,5 am Samstag, 583,9 am Sonntag).

Landesweit vorne liegen Wuppertal mit 842,2 (704,8 am Freitag), Leverkusen mit 784,6 (696,7), Dortmund mit 780,8 (634,7), Solingen mit 714,9 (670,3), Duisburg mit 668,9, Krefeld mit 668,7 (651,1) und Essen mit 631,3. 

 

Die Inzidenz liegt landesweit bei 504,8 (441,6 am Freitag, 470,2 am Samstag) und bundesweit bei 528,2 (470,6 am Freitag, 497,1 am Samstag, 515,7 am Sonntag). 

  

Infektionszahlen

Der Kreis Mettmann gibt 4.737 infizierte, bzw. positiv getestete Menschen am heutigen Montag, 17. Januar an; am Freitag waren es 4.257, am Samstag 4.284, am Sonntag 4.531) .

  

7.787 „Menschen in Quarantäne“ (am Freitag waren es 6.927, am Samstag 7.148, am Sonntag 7.537).

 

Allerdings muss man von weitaus höheren Dunkelziffern ausgehen. Denn das Kreisgesundheitsamt kommt bei der Kontaktnachverfolgung nicht in jedem Fall hinterher. Wer einen positiven Test hat und sich in Quarantäne begibt, wird nicht in jedem Fall befragt. Das gilt dann auch für die Erfassung und Benachrichtigung der Kontaktpersonen…

➤ Mehr dazu gibt es hier…   

 

Warum steigen die Zahlen eigentlich so schnell in die Höhe? ➤ Haben wir Landesgesundheitsminister Laumann gefragt… 

 

Das bekannte Schaubild vom Kreis Mettmann:

 Corona-17-Januar

 

Hinweis: Die Angaben zu den Impfungen sind mit Vorsicht zu betrachten, denn: Die genaue Anzahl kennt der Kreis Mettmann nicht, wie Landrat Thomas Hendele in einem Pressegespräch einräumt. Nicht alle Impfungen im Kreis Mettmann werden registriert (zum Beispiel in Seniorenheimen). Und nicht jede(r) Bürger(in) aus dem Kreis Mettmann lässt sich in seinem/ihrem Wohnort impfen. Wenn etwa der Hausarzt in Düsseldorf sitzt, dann wird die Impfung in Düsseldorf registriert. So sei beispielsweise auch zu erklären, warum die Zahl der Zweitimpfungen höher ist als die der Erstimpfungen

 

Leider gab es einen neuen Todesfall über das Wochenendeeine 71-jährige Frau aus Ratingen. Der Kreis zählt bislang 874 Verstorbene.

Ob die Personen „durch“ oder „mit“ ihrer Covid 19-Infektion verstorben sind, wird nicht unterschieden. 

Das WDR-Wissenschaftsmagazin Quarks hat im Dezember 2021 eine Analyse zu diesem Thema veröffentlicht

 

______________________________________________________________

Was gilt derzeit in NRW? Wo gilt 2G und 2G+ ? 

➤ Mehr dazu hier…

 ______________________________________________________________

 

Hinweis: Diese Seite wird werktäglich aktualisiert Wer sich noch einmal die älteren Berichte anschauen möchte, findet diese auf den Lokalseiten deinhilden.dedeinlangenfeld.de und deinmonheim.de

.

[zurück]

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: BlenderTimer/Pixabay

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

presse@anzeiger24.de

oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim oder DeinHaan.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.