Abwassergebühren: Musterprozess gegen zu hohe Zinssätze

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. ruft zu Widerspruch auf

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW unterstützt einen Musterprozess gegen zu hohe Zinssätze bei der Berechnung der Abwassergebühren. Neben der Stadt Monheim legen weitere 60 Kommunen in Nordrhein-Westfalen den höchsten zulässigen Zinssatz von 5,42 Prozent ihren Kalkulationen zugrunde. Diesen Satz hält der BdSt NRW für realitätsfern und ruft alle Bürger auf, gegen ihren Abwassergebührenbescheid 2021 Widerspruch einzulegen.

  

Banner-Monheim-Wirtz-Lueck

 

Prozess: in zweiter Instanz bei Oberverwaltungsgericht Münster

Gegen überhöhte Abwassergebühren wegen zu hoher Zinssätze bei der Kalkulation der Gebühren führt ein Mitglied des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) einen Prozess, der inzwischen in zweiter Instanz beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig ist. „Wir halten den Zinssatz, den die beklagte Stadt Oer-Erkenschwick ihrer Gebührenberechnung zugrunde legt, ebenfalls für zu hoch und unterstützen dieses Verfahren als Musterprozess für alle Gebührenzahler“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW.

  

Banner-Netto-Sept-2021

 

Abwassergebühren 2022: Widerspruch gegen Bescheid einlegen

Der Bund der Steuerzahler NRW ruft alle Gebührenzahler im Land auf, gegen ihre Bescheide über die Abwassergebühren 2021 Widerspruch einzulegen und appelliert an die Städte und Gemeinden, die Bearbeitung der Widersprüche bis zum Urteil auszusetzen. Was ist nun die Krux bei der Kalkulation der Abwassergebühren? Die Kommunen haben Geld investiert, um Kanäle und Kläranlagen zu bauen. Für dieses Geld, das so genannte Eigenkapital, dürfen sie in der Kalkulation der Abwassergebühren einen Zinssatz berechnen. Nach bisheriger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW ist ein Zinssatz bis zu 5,42 % für das Jahr 2021 zulässig. „Das ist in der anhaltenden strukturellen Niedrigzinsphase völlig realitätsfern“, kritisiert Steinheuer. In vielen Orten führt das, zusammen mit einer Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten, zu höheren Gebühren als nötig.

 

 


Immer up to date: Mit dem anzeiger24.de Newsletter!

Kostenlos zu den Themen Shopping, Sport, Beauty, Mode und mehr

anzeiger24.de Newsletter bestellen


 

Widerspruchsformular: Kostenlos downloadbar

„Die Bürger aus diesen Kommunen sollten gegen ihren aktuellen Abwassergebührenbescheid Widerspruch einlegen“, empfiehlt Steinheuer. Wenn die Kommunen nach einem Urteil im Musterprozess ihre Kalkulationen überarbeiten müssen, wirken sich diese Änderungen bei den Gebührenzahlern erst in Zukunft aus. Wer jetzt schon profitieren möchte, sollte also Widerspruch einlegen. Wichtig: Trotzdem müssen die Abwassergebühren zunächst in voller Höhe gezahlt werden! Ein Widerspruchsformular stellt der Bund der Steuerzahler NRW in seinem Internetauftritt zum kostenlosen Download bereit: www.steuerzahler.de/nrw/abwasser

Quelle: Bund der Steuerzahler

Foto: Pixabay

 

 

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

presse@anzeiger24.de

oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim oder DeinHaan.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.