3G-Regel beim Martinsmarkt: Werden auch Anwohner kontrolliert?

Unsicherheit bezüglich der Regelungen im Bereich der Veranstaltung

Im Bereich des Martinsmarkts wird die 3G-Regel Anwendung finden. Diese besagt, dass alle Besucherinnen und Besucher entweder ein negatives Testergebnis, nicht älter als 48 Stunden, einen Impfnachweis oder einen Nachweis über eine Genesung bereithalten müssen.

 


 

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Anwohner: Kontrollen beim Gang zum Bäcker?

Gilt das aber auch für Bürger, die in Nähe des Martinsmarktes wohnen? Müssen diese, sobald sie ihr Haus verlassen, damit rechnen bei einer Kontrolle ein negatives Corona-Testergebnis vorzulegen, das nicht älter als 48 Stunden alt ist, oder aber einen Nachweis über eine Genesung oder eine Corona-Impfung? Und das auch, wenn sie gar nicht den Martinsmarkt besuchen, sondern wenn sie etwa an diesem Tag in Nähe des Martinsmarktes zum Bäcker gehen?

 

Anwohner derzeit verunsichert über Regelung

Ob Anwohner sich an diesem Tag einen anderen Bäcker suchen müssen oder gar „eingesperrt“ würden, verunsichert derzeit Anwohner in Facebook-Gruppen. Stadtsprecher Thomas Spekowius erklärt hierzu: „Die Lösung ist ganz einfach: Wer bei den vorgeschriebenen stichprobenartigen Kontrollen als Person ohne Negativnachweis auffällt, wird natürlich trotzdem kurz die Veranstaltungsfläche queren oder an deren Rand zum Bäcker gehen können, er kann nur nicht Teil der Veranstaltung sein, also beispielsweise nicht die Stände besuchen oder einfach munter die Hauptwege rauf und runterbummeln. Da würde man ihn oder sie sicher von der Veranstaltungsfläche verweisen.“

 


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 Corona-Schutzverordnung: Stichprobenartige Überprüfungen

In der gerade wieder aktualisierten Corona-Schutzverordnung hieße es, so Spekowius: „Wenn eine Zugangskontrolle bei Veranstaltungen im Freien aufgrund des Veranstaltungscharakters nicht erfolgen kann, haben die für die Veranstaltung verantwortlichen Personen auf das Erfordernis eines Negativtestnachweises in Einladungen und durch Aushänge hinzuweisen und nachweislich stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen. Personen, die bei diesen Kontrollen den erforderlichen Nachweis und ihren Identitätsnachweis nicht vorzeigen, sind von der Teilnahme an der Veranstaltung durch die verantwortlichen Personen auszuschließen.“ Das werden die Stadt als Ordnungsbehörde auch tun, so der Stadtsprecher. Das schnell mal ungeimpft geholte Brötchen sei allerdings noch keine Teilnahme an der Veranstaltung“. Überhaupt bittet die Stadt Bürgerinnen und Bürger sich mit derartigen Fragen an die Stadt zu wenden: telefonisch unter 951-0 oder info@monheim.de.

Text: Marjana Kriznik

 


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Und seid auf der Hut!

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